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Merken   Drucken   11.02.2009, 09:20 Schriftgröße: AAA

Kommentar: Brüssel gegen Karlsruhe  

Das Bundesverfassungsgericht verhandelt darüber, ob der EU-Vertrag von Lissabon mit dem Grundgesetz vereinbar ist. Aber dürften die Richter das Reformwerk überhaupt stoppen? Ein Pro und Contra. von Kathrin Werner und Dirk Burmester
Pro, von Kathrin Werner
Eins vorweg: Die EU sichert Frieden, stärkt die wirtschaftliche Zusammenarbeit, verbessert unsere Lebensqualität. Wir brauchen die EU. Das heißt aber nicht, dass man alles, was aus Brüssel kommt, kritiklos hinnehmen muss.
Der Vertrag von Lissabon erweitert die Rechte der EU und beschneidet damit zwangsläufig die der Bundesrepublik. Die Veränderung ist so groß, dass sich Probleme mit der Verfassung ergeben. Diese ist keine lästige Formalie, die der Fortentwicklung der EU im Weg steht. Sie sichert unsere Demokratie. Man muss sich nicht für oder gegen Europa entscheiden. Man muss Europa gestalten - aber im Rahmen der Verfassung.
Die Mitgliedschaft in einem zusammenwachsenden Europa ist vom Grundgesetz ausdrücklich gewollt, es gibt aber eine Grenze zwischen Mitgliedschaft und der völligen Selbstauflösung in einem übergeordneten Ganzen. Mit dem Vertrag von Lissabon überschreitet Deutschland diese Grenze, sagen die Kläger. Und sie haben starke Argumente:
Durch den Vertrag werden in vielen Fällen Mehrheitsbeschlüsse möglich, wo früher Einstimmigkeit gefordert war. Das deutsche Volk kann also Rechtsakten unterworfen werden, die gegen den Willen des Bundestags beschlossen wurden. Außerdem darf die EU künftig fast das gesamte Vertragswerk ohne Zustimmung der Parlamente ändern. Wenn die EU sich Kompetenzen selbst schafft, verlieren die einzelnen Staaten ihre Souveränität.
Die Politik sprengt ihren rechtlichen Rahmen
Mehr EU kann man gut finden - das Demokratiedefizit bleibt aber bestehen. Die meisten Entscheidungen trifft auch mit dem Vertrag von Lissabon der Rat, der seine Macht nur sehr mittelbar vom Volk ableitet: durch die Bundestagswahl, auf die sich die Bundesregierung stützt, die wiederum im Rat der EU vertreten ist. Das widerspricht zudem der Gewaltenteilung: Die Bundesregierung - ein Exekutivorgan - erlässt EU-Gesetze.
Das direkt gewählte EU-Parlament erhält durch Lissabon neue Mitspracherechte, ist aber nach wie vor viel zu schwach. Außerdem gibt es auch hier Demokratieprobleme. Jeder Wähler zählt nicht gleich stark, denn ein Abgeordneter repräsentiert je nach Land unterschiedlich viele Bürger. Solange der Bundestag das einzig ausreichend demokratisch legitimierte Gremium ist, muss er auch das Machtmonopol haben.
Das Bundesverfassungsgericht verliert durch Lissabon einen Großteil seiner Aufgaben an den Europäischen Gerichtshof. Die Karlsruher Richter setzen sich aber nicht zum ersten Mal mit der EU auseinander, schon im Maastricht-Urteil 1993 haben sie auf Macht verzichtet. Wir können ihnen vertrauen, dass sie die Verantwortung für das Grundgesetz über den eigenen Machterhalt stellen. Die Richter treffen laufend Entscheidungen mit politischer Relevanz. Verfassungsrecht ist der Rahmen der Politik. Es ist die Aufgabe der Richter, die Politik zu bremsen, wenn sie diesen Rahmen sprengt.
  • Aus der FTD vom 11.02.2009
    © 2009 Financial Times Deutschland,
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