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Merken   Drucken   12.05.2009, 10:45 Schriftgröße: AAA

Kommentar: Die Söldner des Rechts  

Anwälte sind die neue Allzweckwaffe der Ministerien. Muss es schnell gehen, können sie innerhalb von Tagen ein Gesetz schreiben. In der Krise ist das gerechtfertigt. Aber nur dann. von Andreas Kurz
Es ist schwierig, in Deutschland mit Autobahnen zu argumentieren. Autobahn ist ein Totschlagargument. Besonders für den, der es verwendet. Und trotzdem lässt sich damit manches erklären. Etwa Gesetze zur Bankenrettung.
Denn was tut der Staat, wenn er eine Autobahn bauen will und sich ihm ein obstinater Schrebergärtner in den Weg stellt? Er bemüht sich ernsthaft um den freihändigen Erwerb des Grundstücks. Er veranstaltet Anhörungen, Verhandlungen und bietet am Ende eine Entschädigung an. Und wenn doch alles nichts hilft, kommt die Enteignungsbehörde ins Spiel, oft ist es das Innenministerium. Und das nimmt dem Laubenpieper das Land weg, "wenn das Wohl der Allgemeinheit es erfordert". So will es das Grundgesetz, und so will es auch das Baugesetzbuch.
Was tut der Staat, wenn er eine Bank, nennen wir sie Hypo Real Estate, in sein Eigentum bringen muss, weil 102 Mrd. Euro Staatshilfen nicht reichen, um sie zu stabilisieren? Und was ist, wenn sich ihm ein obstinater Aktionär in den Weg stellt? Der Staat muss sich ernsthaft um den freihändigen Erwerb der Anteile bemühen. Er hört an, verhandelt und bietet eine Entschädigung.
Kopiert aus dem Baurecht
Wenn das nicht hilft, kommt die Enteignungsbehörde ins Spiel, es ist das Bundesfinanzministerium. Und das nimmt dem Aktionär die Bank weg, "wenn das für die Sicherung der Finanzmarktstabilität erforderlich ist". So will es das Rettungsübernahmegesetz.
Klingt alles ziemlich ähnlich. Und das ist volle Absicht. Denn Passagen des HRE-Übernahmegesetzes wurden einfach beim Baugesetzbuch abgeschrieben. Was so einfach wie bauernschlau ist: In der größten Wirtschaftskrise seit 80 Jahren rechtfertigt die Regierung schwerste Grundrechtseingriffe mit Paragrafen, die sich im Feld seit Jahrzehnten bewährt haben. HRE-Aktionär Christopher Flowers wird Mühe haben, das Kleingärtnerbankenenteignungsgesetz vor Gericht zu kippen.
Das Finanzministerium selbst hat natürlich keine Referenten, die sich mit dem Bodenrecht in Kleingärten auskennen. Bei der Formulierung des unerwartet praxisnahen HRE-Gesetzes assistierte deshalb freundlich die Kanzlei Freshfields. Die war auch schon beim Finanzmarktstabilisierungsergänzungsgesetz dabei, mit dem der Bankenrettungsfonds gegründet wurde. Genauso wie die US-Kanzlei White & Case, die beim Einlagensicherungsgesetz mithalf.
Wenn sich Flowers vor Gericht gegen die Enteignung wehren wird, wäre es für ihn naheliegend, die deutsche Edelkanzlei Hengeler Mueller zu mandatieren. Die hat ihn beim Einstieg in die HRE beraten. Das geht jetzt aber nicht mehr. Denn zuletzt stand Hengeler in Diensten des Bundesinnenministeriums - in Sachen HRE-Enteignungsgesetz.
  • Aus der FTD vom 12.05.2009
    © 2009 Financial Times Deutschland,
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