Artikel 68 des Grundgesetzes schreibt die Vertrauensfrage des Regierungschefs vor, um Neuwahlen zu erreichen. Bekommt der Kanzler keine Mehrheit, kann der Bundespräsident binnen 21 Tagen den Bundestag auflösen, sofern das Parlament keinen anderen Bundeskanzler wählt.
Eigentlich ist im Grundgesetz nur ein echtes Misstrauensvotum vorgesehen - und zwar für den Fall, dass der Regierungschef keine eigene Mehrheit im Parlament mehr hat. Gerhard Schröder hat jedoch eine - wenn auch dünne - Mehrheit. Einige Abgeordnete werden demnach gegen ihren Kanzler - und zum Teil gegen ihre Überzeugung - abstimmen müssen.
Das Bundesverfassungsgericht musste sich schon 1983 mit den Voraussetzungen befassen, die eine derartig weite Auslegung des Grundgesetzes rechtfertigen. Das Gericht hatte damals als Bedingung genannt, dass die politischen Kräfteverhältnisse so gelähmt sind, dass der Kanzler seine Politik nicht mehr verfolgen kann. Schröder und seine Mannschaft sehen diesen Fall derzeit als gegeben an: Wegen der schwarzen Blockade-Mehrheit im Bundesrat sei es unmöglich, Gesetzesvorhaben umzusetzen. Und die Föderalismus-Reform - und damit eine Entschärfung der Bundesratsblockade - sei ja am Widerstand der CDU gescheitert.
Immer wieder Blockade
Die rot-grüne Argumentation führt jedoch in eine Sackgasse: Die Mehrheit aller bisherigen Bundesregierungen musste sich zumindest für eine gewisse Zeit mit einer Oppositionsmehrheit in der Länderkammer arrangieren - zum Teil auch gegen eine offene Blockade, wie sie zum Beispiel Oskar Lafontaine in den letzten Jahren der Kohl-Regierung organisierte. Die Situation ist eher die Regel als die Ausnahme.
Und doch hat Schröder Recht: Er hat keine Möglichkeit mehr, seine Politik durchzusetzen. Sein Problem heißt nicht nur Bundesrat. Er hat allein das Parlament hinter sich, seine Partei steht aber genauso wenig geschlossen hinter ihm wie der Koalitionspartner. Auch die Bürger würden heute wohl mit deutlicher Mehrheit schwarz wählen. Das Land ist so nicht zu regieren. Die logische Konsequenz: Neuwahlen.
Recht ist biegsam
Weil aber das Grundgesetz für vorgezogene Neuwahlen enge - zu enge - Grenzen steckt, muss jetzt ein bisschen geschummelt werden. Trotzdem ist zu erwarten, dass Bundespräsident Horst Köhler, der die Rechtmäßigkeit des Misstrauensvotums prüfen muss, seinen Beurteilungsspielraum nutzt und Schröder gewähren lässt. In zwei Punkten sind sich die beiden einig: Erstens: So kann es nicht weitergehen. Zweitens: Recht ist biegsam.
Konsequent ist das nicht. Wo sich das Grundgesetz als fehlerhaft erweist, sollte es korrigiert werden. Eine Verfassungsänderung würde in diesem Fall eine parteiübergreifende Mehrheit finden. Köhler und Schröder sollten darauf drängen, auch rechtlich klare Verhältnisse zu schaffen. Auch wenn das Herumlavieren am Rande der Auslegungsmöglichkeiten zum Ziel führt - das Grundgesetz hat mehr Respekt verdient.