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Merken   Drucken   16.12.2008, 14:45 Schriftgröße: AAA

Kommentar: Ein naives Plädoyer für Apotheken  

Die EuGH-Richter sollten ihrem Generalanwalt nicht folgen. Der argumentiert, dass das Apotheker-Monopol für den Gesundheitsschutz erforderlich sei. Doch dann müsste auch den Apothekern der Betrieb von Filialen verboten sein. Alles andere ist naiv. von Reinhard Hönighaus (Brüssel)
Ginge es nach Yves Bot, dem Generalanwalt am Europäischen Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg, dann bliebe alles beim Alten: Denn seiner Meinung nach ist es mit dem EU-Recht vereinbar, dass das Eigentum und der Betrieb von Apothekern allein den selbständigen Apothekern vorbehalten ist.
Bot räumt zwar ein, dass es die Niederlassungsfreiheit einschränkt, wenn Kapitalgesellschaften nicht mit Apothekenketten auf dem deutschen Arzneimarkt aktiv werden dürfen. Dies ist aus seiner Sicht aber durch den Gesundheitsschutz gerechtfertigt: Die unabhängige Beratung der Patienten sei besser zu gewährleisten, wenn der Apotheker selbst die Apotheke betreibe und nicht die Weisung eines Arbeitgebers befolgen müsse, so Bot in seiner Begründung.

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