Das Gelbe vom Ei ist die Idee einer Verfassungsänderung für die Jobcenter wahrlich nicht: Die meisten Probleme, die es in den Arbeitsgemeinschaften aus Kommunen und Agenturen gibt, löst man nicht, in dem verfassungswidrige Strukturen legalisiert. Der Streit um Kultur, Zuständigkeit, Anweisungsrecht hätte ein anderes Vorgehen benötigt.
Der Kompromissvorschlag - eingebracht und getragen von allen Ländern - unter Seufzen akzeptiert von Arbeitsminister Olaf Scholz (SPD), hätte aber einen großen Vorteil gehabt: Die Arbeitsgemeinschaften wären die einzige Anlaufstelle für Hartz-IV-Empfänger geblieben. Die Zahl der Empfänger des Arbeitslosengeldes II wird in der derzeitigen Wirtschaftskrise mit Zeitverzögerung steigen. Wer jetzt arbeitslos wird, erhält in der Regel zunächst für zwölf Monate das "normale" Arbeitslosengeld.
Der große Ansturm auf die Jobcenter steht erst im kommenden Jahr bevor, wenn die Jobsuchenden bis dahin keine neue Stelle gefunden haben. Ruhe unter den Mitarbeitern der Behörden wäre in dieser Zeit wichtig - und mit der relativ einfach umzusetzenden Lösung hätte man diese Ruhe erreicht. Für einen großen Wurf wäre dann noch Zeit gewesen - nach der Krise, nach 2010. Die Unionsfraktion lässt diese Chancen verstreichen.
Also wird es stattdessen wohl so aussehen, dass eine neue Regierung in rasender Geschwindigkeit 2010 eine unzureichende Reform zusammenschustert und umsetzt. Das sorgt für Unruhe und damit eine schlechte Betreuung der Hartz-IV-Empfänger.
Es kann aber auch sein, dass die mehr als 350 Arbeitsgemeinschaften mitten in der Krise wieder geteilt werden müssen - das bedeutet doppelte Akten, doppelte IT, doppelte Behörden - und im Ergebnis ebenfalls eine schlechtere Betreuung der Hartz-IV-Empfänger. Eines wird passieren, denn das Verfassungsgericht schreibt eine Entscheidung bis 1. Januar 2011 zwingend vor.