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Merken   Drucken   10.06.2009, 14:32 Schriftgröße: AAA

Kommentar: Karlsruhe ohrfeigt private Versicherer  

Sie haben verloren und wollen es nicht einsehen: Die privaten Krankenversicherer klammern sich an das duale System im Gesundheitswesen. Doch die Verfassungsrichter läuten das Ende des Ist-Zustandes ein - die Versicherungen sollten sich darauf einstellen. von Herbert Fromme
Die privaten Krankenversicherer (PKV) sind mit ihren Verfassungsbeschwerden gegen die jüngste Gesundheitsreform gescheitert. Das Gericht hat der Politik weit reichende Gestaltungsspielräume zugestanden - auch über die private Krankenversicherung. Basistarif, Mitnahme der Alterungsrückstellung und die Erlaubnis für die gesetzlichen Krankenkassen, selbst Zusatztarife anzubieten, sind verfassungskonform. Das hat der erste Senat entschieden. Damit steht das Geschäftsmodell der Branche infrage.
Dass Karlsruhe den Politikern auch in der Gesundheitspolitik viel Spielraum lässt, darf die privaten Versicherer eigentlich nicht überraschen. Das duale System mit 72 Millionen gesetzliche Versicherten und acht Millionen privat Versicherten ist das Ergebnis politischer Entscheidungen. Es hat zwei Webfehler: Die Privaten können sich ihre Kunden aussuchen. Kranke, Alte oder besonders gefährdete Menschen werden gar nicht oder zu hohen Zuschlägen versichert. Diese Rosinenpickerei führte dazu, dass so genannte schlechte Risiken aus der PKV so weit wie möglich herausgehalten werden. Mit dem Basistarif versuchte die Große Koalition, dieses Problem zumindest in Ansätzen anzugehen.
Dazu kommt der mangelnde Wettbewerb zwischen den Gesellschaften. Bis zur Reform 2007 konnten unzufriedene Kunden, die zu einem anderen Anbieter wechseln wollten, dies nur unter erheblichen finanziellen Opfern tun. Denn die von ihnen beim alten Versicherer aufgebauten Alterungsrückstellungen blieben dort. Bei der neuen Gesellschaften mussten sie aber erneut solche Rückstellungen aufbauen - und zahlten deshalb in der Regel mehr.

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