Vor dem Bundesverfassungsgericht geht es vordergründig nur um die Nebeneinkünfte der Bundestagsabgeordneten. Doch es steht viel mehr auf dem Spiel: das Ansehen der Politiker und damit auch der Demokratie. von Kai Beller
Der Ruf der Volksvertreter hat stark gelitten und die Klage der neun Abgeordneten trägt nicht zur Verbesserung des Ansehens bei. In Leserbriefen und Leserkommentaren findet sich immer wieder das Bild des Abzocker-Politikers. Politiker, das sind Menschen, die sich bereichern und den Hals nicht voll kriegen. Sie arbeiten für alle möglichen Interessen nur nicht für das Gemeinwohl.
Bilderserie
Bilderserie: Die Nebenverdiener
Das schlechte Bild des Politikers verfestigt sich allmählich. Die Zahl der Wahlabstinenzler wächst beständig und hat vor allem bei Landtagswahlen bedrohliche Ausmaße erreicht. Umfragen zeigen, dass nur noch 38 Prozent der Ostdeutschen die Demokratie in Deutschland für die beste Staatsform halten.
Die Abgeordneten müssten daher im eigenen Interesse auf Transparenz drängen. Doch sie tun sich schwer damit. Statt von sich aus in die Offensive zu gehen, führen einige Abgeordnete lieber Rückzugsgefechte. Sie sehen die Berufsfreiheit gefährdet und fürchten eine Neiddebatte.
Neid kein Gegenargument
Aber Neid taugt nicht als Gegenargument, denn die Folgen der Geheimniskrämerei sind gravierender. In Nebel gedeiht das Bild des Raffke-Politikers allemal besser als im Licht der Öffentlichkeit. Dabei haben die meisten Abgeordneten nichts zu verbergen. Von einer 40-Stunden-Woche können die 614 Abgeordneten des Bundestags nur träumen.
Wenn sie es dann noch schaffen, einem Nebenjob als Anwalt oder Unternehmer nachzugehen, muss das nicht gegen sie sprechen. Die Wähler haben aber einen Anspruch darauf zu erfahren, welche Einkünfte ihr Parlamentarierer neben seinen Abgeordnetenbezügen erhält.
Sie können dann souverän darüber entscheiden, ob es ihnen Recht ist, dass der Kandidat Friedrich Merz nebenberuflich für eine Anwaltskanzlei tätig ist, in diversen Aufsichtsräten sitzt und den Energiekonzern RAG berät.
Auch im Fall Merz geht es nicht darum, Nebentätigkeiten generell zu verbieten. Ein Parlament voller hauptamtlicher Politfunktionäre kann sich niemand wünschen. Umgekehrt geht es aber auch nicht. "Die Ausübung des Mandats steht im Mittelpunkt der Tätigkeit eines Mitglieds des Bundestages", heißt es im Abgeordnetengesetz. Dabei muss es bleiben.
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