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Merken   Drucken   15.07.2009, 12:39 Schriftgröße: AAA

Kommentar: Wahrheit verjährt nicht  

Der Prozess gegen den mutmaßlichen KZ-Aufseher John Demjanjuk ist eine Chance für den deutschen Rechtsstaat. Er kann seinen Bürgern beweisen, dass er auch altes Unrecht aufarbeitet. von Kathrin Werner
Die Verbrechen liegen mehr als 65 Jahre zurück, der Täter geht auf die 90 zu: Die Münchner Staatsanwaltschaft hat endlich den mutmaßlichen KZ-Aufseher John Demjanjuk angeklagt - wegen Beihilfe zum Mord in 27.900 Fällen. Es wird einer der letzten großen Naziprozesse sein.
Beinahe wäre es zu spät gewesen. Die Frage, ob und wie man uralte Holocaustverbrecher wie Demjanjuk verurteilen soll, drohte sich angesichts des hohen Alters von selbst zu erledigen. Damit hätte der deutsche Rechtsstaat eine große Chance vergeben: die Chance, Unrecht aufzuarbeiten, Schuld festzustellen und zu bestrafen. Die Chance auf Wahrheit. Die Chance, sich selbst zu beweisen.
Dass die Münchner Staatsanwaltschaft nach all den Jahren diese Chance ergreift, verdient uneingeschränktes Lob. Sie beendet damit auch die unsägliche Schlussstrichdiskussion - man solle doch einen Tattergreis, der seit Jahrzehnten im US-Bundesstaat Ohio als braver Bürger lebt, einfach in Ruhe lassen. Schlussstrich drunter, lang ist's her. Doch Mord und Beihilfe zum Mord verjähren nicht. Eine Altersgrenze für die Ahndung von Verbrechen gibt es ebenso wenig.
Es gibt keine Gleichheit im Unrecht
Demjanjuk solle für ein Verbrechen bestraft werden, mit dem viele andere davongekommen sind, beklagen manche. Der gebürtige Ukrainer ist der erste KZ-Wächter vor einem deutschen Gericht, der nicht aus Deutschland stammt. An sie hat sich die Justiz lange nicht herangetraut. Dass die Gerichte in der Nachkriegszeit so zögerlich waren, ist aber kein Grund, diesen Fehler nun fortzusetzen. Es gibt kein Recht auf Gleichheit im Unrecht.

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