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Merken   Drucken   29.01.2009, 10:08 Schriftgröße: AAA

Kommentar: Wenn Wahrheit vor Gericht zu mühsam ist  

Strafprozesse sollen für Gerechtigkeit sorgen. Doch die Justiz ist überlastet, lässt sich oft auf Deals und Pauschalregeln ein. Davon profitieren Wirtschaftstäter wie Zumwinkel oder Hartz. von Kathrin Werner
Zwei Jahre auf Bewährung und eine Geldstrafe für rund 1 Mio. Euro hinterzogene Steuern - man kann das Urteil gegen den früheren Post-Chef Klaus Zumwinkel  zu milde finden. Der eigentliche Skandal ist aber, dass niemand wirklich weiß, ob diese Strafe gerecht ist. Der eigentliche Skandal ist die Kürze dieses Prozesses. In zwei Verhandlungstagen kann ein Gericht sich unmöglich ein umfassendes Bild von dem Fall machen. Genau das wäre aber seine Aufgabe. Es geht um Wahrheit und Gerechtigkeit.
Die Beteiligten bestreiten, dass es im Zumwinkel-Prozess einen expliziten Deal gegeben hat. Am Grundproblem ändert das aber nichts. Es ist bei Wirtschaftsdelikten längst üblich, dass Richter, Staatsanwalt und Verteidiger außerhalb der Verhandlung miteinander über die Sanktion reden - auf den Fluren, in den Hinterzimmern. Wenn der Angeklagte schnell gesteht und so den Prozess beschleunigt, bekommt er eine mildere Strafe. Da muss man vieles gar nicht mehr aussprechen: Es haben sich Pauschalen gebildet, in eine Art Gewohnheitsrecht gegossene Deals. Ob Deal oder Pauschale - eine wirkliche Auseinandersetzung mit Wahrheit und Gerechtigkeit im Einzelfall bleibt aus.
Es geht um Gerechtigkeit
Genau wegen dieser Auseinandersetzung gibt es aber den Strafprozess. Der Richter soll in der Verhandlung herausfinden, wie sich die Dinge tatsächlich abgespielt haben. Das klingt reichlich idealistisch und ist es auch. Ein Strafverfahren ist immer ein Stück Idealismus: Es geht um Schuld und Unschuld, Wahrheit und Lüge, Recht und Unrecht. Die Strafprozessordnung wurde 1877 in dem Glauben erlassen, dass man dazwischen unterscheiden kann. Die Grundidee lautet: Es gibt eine Wahrheit, man muss sie nur suchen und finden. Sie ist nicht verhandelbar. Bei Deals und Pauschalen hingegen wägen die Gerichte ab zwischen Gerechtigkeit und Prozessökonomie. Gerade bei Wirtschaftsdelikten müssten Staatsanwälte und Richter oft Lastwagenladungen mit Akten durchforsten, um die Wahrheit zu ermitteln. Das kostet Zeit und Geld. Beides fehlt den notorisch überlasteten Gerichten. Ein Deal ist Notwehr der Justiz gegen die Überforderung. Der Idealismus kapituliert vor dem Pragmatismus.
Bislang hatten die Juristen Freiheit beim Schachern. Die Bundesregierung plant nun auf Drängen des Bundesgerichtshofs eine Rechtsgrundlage. Das Einzige, was der in der vergangenen Woche präsentierte Gesetzesentwurf verbessern würde, ist jedoch die Transparenz: raus aus den Hinterzimmern, rein in die Hauptverhandlung. Das ist ein Fortschritt, macht aber zum Gesetz, was eigentlich der Niedergang des Strafprozesses ist: Ausverkauf der Gerechtigkeit.
  • Aus der FTD vom 29.01.2009
    © 2009 Financial Times Deutschland,
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