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Merken   Drucken   17.12.2007, 20:07 Schriftgröße: AAA

Leitartikel: Billige Bekenntnisse zu Kinderrechten  

Alle Jahre wieder sorgt eine Art Weihnachtsbaum-Theorie des Verfassungsrechts in Deutschland für glänzende Augen. Ihre Botschaft: Das Ding wird umso besser, je mehr Schmuck wir hineinhängen. Aktuell sind es die Kinderrechte, die das Grundgesetz verschönern sollen.
Der vorgebliche Grund für die Debatte sind einige schwere Fälle von Kindesmisshandlung, -vernachlässigung, ja sogar -tötung, die in den vergangenen Wochen Schlagzeilen gemacht haben.
In Wahrheit wird hier aber nur eine alte Forderung neu belebt, die seit Anfang der 90er-Jahre diskutiert und letztlich stets mit Recht verworfen worden ist. Die Aufnahme expliziter Kinderrechte in das Grundgesetz ist im besten Fall überflüssige Symbolpolitik. Im schlechteren Fall setzt sie eine Dynamik in Gang, die zu immer weiteren Überfrachtungen der Verfassung führt und ganz nebenbei auch noch die Aufgabenteilung zwischen Staat und Eltern neu definiert.
Rein formal sind Kinder schon heute umfassend geschützt. Ihre Rechte ergeben sich bereits aus dem Grundrechtskatalog des Grundgesetzes, zudem gilt in Deutschland seit 15 Jahren die Uno-Konvention über die Rechte des Kindes. Viele Bundesländer haben Kinderrechte außerdem in ihre Landesverfassungen aufgenommen. Erst kürzlich feierten die Parteien in Schleswig-Holstein eine entsprechende Reform - die aber selbstverständlich nicht verhindern konnte, dass es dort jetzt im Ort Darry zu einer fünffachen Kindstötung kam.

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