Auch das Urteil gegen Mounir al-Motassadeq, der zuvor im weltweit ersten Terrorprozess zu 15 Jahren Haft verurteilt worden war, wird bald hinfällig sein. Schlimmer hätte sich die Bundesanwaltschaft nicht blamieren können.
Für die Angehörigen der Opfer, die als Nebenkläger auftreten, ist die Wende im Hamburger Al-Kaida-Verfahren eine Demütigung. Doch den Richtern bleibt keine Wahl. Der mutmaßliche Attentatsdrahtzieher Ramzi Binalshibh hat US-Ermittlern versichert, dass nur er und die Todespiloten von den Anschlagsplänen wussten. Das war wohl keine Schutzbehauptung: Geheimdienste und FBI haben Binalshibh monatelang in die Mangel genommen und sind dabei gewiss nicht zimperlich vorgegangen.
Der Hamburger Justiz haben die US-Terrorbekämpfer übel mitgespielt. Immer wieder verweigerten sie Mzoudis und al-Motassadeqs Richtern Einsicht in die Vernehmungsprotokolle Binalshibhs. Der Verdacht liegt nahe, dass sie die Entlastungsaussagen bewusst zurückhielten. Eine solche Missachtung des Rechts erschüttert Amerikas Glaubwürdigkeit beim Kampf gegen al-Kaida weiter. Nicht nur, dass es dort bisher keinen einzigen Prozess gab. In Guantanamo werden von Inhaftierten Aussagen erzwungen, die allenfalls vor Militärgerichten Bestand haben. Der Kampf gegen den Terror muss mit rechtsstaatlichen Mitteln geführt werden. So frustrierend das auch sein kann.
Weitere Leitartikel zu den Themen "Nie wieder Nizza" und "Apotheken: Laues Lüftchen Wettbewerb" in der FTD-Ausgabe vom 12.12.2003.