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Merken   Drucken   23.01.2003, 15:00 Schriftgröße: AAA

Leitartikel: Ende der Doppelmoral  

Soll es erlaubt sein, bei künstlichen Befruchtungen Embryos vor dem Einpflanzen in die Gebärmutter genetisch zu testen, wenn schwere Erbkrankheiten zu befürchten sind? Mit strengen Auflagen ja, sagt eine Mehrheit des Nationalen Ethikrates.
Das Votum zur Präimplantationsdiagnostik (PID) ist wichtig, um eine schon lange bestehende Doppelmoral aus der Welt zu schaffen, die kaum noch zu vermitteln ist: Einerseits dürfen Embryos im Mutterleib auf Erbkrankheiten getestet werden. Einige Paare stehen danach vor der schweren Entscheidung, ob sie ihr heranwachsendes Kind trotz eines hohen Risikos für Krankheit oder Behinderung behalten. Andererseits ist es verboten, Embryos, die noch nicht in die Gebärmutter gelangt sind, zu testen.
Die Stellungnahme hat jedoch eine zentrale Frage nicht beantwortet: in welchen Fällen die PID überhaupt in Frage kommt. Die Bundestagsabgeordneten werden sich ohnehin schwer tun, ein Gesetz zustande zu bringen - so wird es noch schwieriger.

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  • FTD, 23.01.2003
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