Die VW-Bank ist keine Bank wie jede andere. Sie hat eine Doppelfunktion an der Schnittstelle von Finanz- und Realwirtschaft. Der Staat muss deshalb aufpassen, dass sein Sonderfonds zur Finanzmarktstabilisierung (Soffin) nicht zum Rettungspaket für die Autobranche verkommt.
Die VW-Bank hat zunächst durchaus ein legitimes Interesse, unter den staatlichen Rettungsschirm zu schlüpfen. Die Bank muss alte Leasingverträge, die künftig auslaufen, am Markt refinanzieren. Hier hat sie die gleichen Probleme wie jedes andere Geldhaus: Der Refinanzierungsmarkt ist verstopft, die Banken leihen sich untereinander kein Geld oder nur zu höchst ungünstigen Bedingungen. Mit einer Staatsgarantie wäre die VW-Bank ein vertrauenswürdiger Schuldner, sie könnte sich am Markt zu vernünftigen Konditionen ihre Mittel beschaffen.
Sofern es allerdings um die realwirtschaftliche Seite geht, muss der Soffin vorsichtig sein. Die VW-Bank ist - wie alle Hausbanken der Autokonzerne - auch ein Instrument, mit dem der Autoabsatz gesteigert werden soll. Sie vergibt Darlehen an Autokäufer. Die Leasingraten und Kreditzinsen dienen als Kaufanreize, man denke nur an "Null Prozent Zinsen"-Werbeslogans. Die Zinssätze haben mit marktgerechten Konditionen nichts zu tun, es sind Rabatte, durch die der Konzern ein Minus macht. In guten Zeiten finanziert er das aus dem Cashflow.
Eine Staatsgarantie wäre hier eine verdeckte Subvention für die Rabattschlacht der Autobauer. Sie würde es VW zudem ermöglichen, Autos zu verkaufen, die vom Markt nicht mehr nachgefragt werden. Der schlimmste Spritschlucker findet Abnehmer, wenn man ihn zum Schleuderpreis anbietet.
Mercedes und BMW, deren Hausbanker noch prüfen, ob sie den Soffin in Anspruch nehmen, würden sich eine derartige Chance sicher ebenfalls nicht entgehen lassen. Der Staat muss also genau prüfen, ob die VW-Bank alte Verträge refinanziert oder neue bewirbt, ob sie als Bank oder als Absatzförderer arbeitet. Die Staatsgarantie braucht daher strenge Auflagen.