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Merken   Drucken   11.03.2008, 20:04 Schriftgröße: AAA

Leitartikel: Kennzeichenerfassung - Runter vom Radar  

Datenschutz gegen Totalüberwachung 2:0 - so lautet das Ergebnis nach dem zweiten Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur inneren Sicherheit binnen zwölf Tagen.
So wie zuvor Nordrhein-Westfalens Gesetz zur Onlinedurchsuchung von Computern kassierten die Richter am Dienstag auch die flächendeckende Kontrolle von Autokennzeichen per Videokamera in zwei anderen Bundesländern. Und das mit starken Worten, die den Freunden der staatlichen Rundumüberwachung noch lange im Ohr bleiben müssen.
Für die beklagten Regierungen in Hessen und Schleswig-Holstein ist dieses Urteil eine schallende Ohrfeige. Aber auch für die weiteren sechs Länder, die im Namen der Verbrechensbekämpfung Kfz-Kennzeichen erfassen und mit Kriminaldateien abgleichen, kann es nur eine Konsequenz geben: Sie müssen diese Praxis sofort einstellen - zumal die Erfolgsquoten lächerlich gering sind.
Die Bedeutung der Entscheidung aus Karlsruhe geht jedoch weit über diesen Fall hinaus. Tatsächlich zogen die Verfassungsrichter nicht allein die amateurhaften, weil überaus vagen Polizeigesetze zweier Länder aus dem Verkehr. Sie stellten zugleich ein für alle Mal klar, dass Ermittlungen ins Blaue hinein die Persönlichkeitsrechte verletzen und damit gegen das Grundgesetz verstoßen.
Übersetzt bedeutet das: Pauschal und ohne einen bestimmten Verdacht dürfen keine Daten gesammelt werden. Dieser Grundsatz, so könnte man meinen, sei in einem Rechtsstaat selbstverständlich. Dennoch sind Sicherheitspolitiker bislang darüber hinweggegangen - mit der simplen Begründung, dass niemand etwas befürchten müsse, der nichts zu verbergen habe. Diese Rechtfertigung eines Pauschalverdachts gegen die Bürger hat das Gericht jetzt ebenfalls vom Tisch gefegt. Legt man sein Urteil konsequent aus, muss das auch für die Videoüberwachung von Bahnhöfen, Flughäfen und öffentlichen Plätzen gelten.
Das laute Nein aus Karlsruhe ist allerdings nicht nur eine Warnung an die Politik. Es sollte auch als Weckruf für die Bürger dienen. In der Bevölkerung fehlt eine Sensibilität für den Freiheitsverlust, den immer neue Sicherheitsgesetze mit sich bringen. Noch hat die Gesellschaft nicht definiert, welche Einschränkungen sie für ein gewisses Mehr an Schutz in Kauf zu nehmen bereit ist.
Solange die Bürger in diesem Bereich als Frühwarnsystem ausfallen, muss das Verfassungsgericht die Rolle als Korrekturinstanz spielen. Wünschenswert aber wäre es, wenn sinnlose Big-Brother-Projekte wie die Kfz-Erfassung bereits vom Widerstand in der Bevölkerung gestoppt werden, weil Politiker den Verlust von Wählerstimmen fürchten. Nur ist es bis dahin noch ein langer Weg: Gegen die Kennzeichenkontrolle etwa waren Proteste kaum zu hören.
  • Aus der FTD vom 12.03.2008
    © 2008 Financial Times Deutschland,
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