In einer Welt, in der nichts mehr sicher scheint, können greifbare Zahlen ein wenig Halt geben. Und so stellte Peer Steinbrück, noch während sich Regierungen rund um den Globus mit dreistelligen Milliardensummen gegen den Kollaps des Finanzsystems stemmten, einfach mal eine Summe in den Raum: 500.000 Euro. Das wäre eine denkbare Obergrenze für die Gehälter von Managern der Banken, denen der Bund Kapital und Garantien zur Verfügung stellt.
Beim aufgebrachten Steuerzahler mag diese Forderung eine beruhigende Wirkung entfalten, suggeriert sie doch, dass skrupellose Manager nicht gänzlich ungeschoren aus der Krise kommen. Es wäre aber nicht nur rechtlich höchst bedenklich, wenn die Regierung Gehaltsobergrenzen willkürlich verordnen würde. Ein solches Vorgehen wäre auch ungerecht jenen Bankmanagern gegenüber, die in den Sog der Finanzkrise geraten sind, obwohl sie solide gewirtschaftet haben.
Richtig ist, dass der Staat im Zuge einer Rekapitalisierung zum Miteigentümer der Banken wird. Als solcher kann er legitimerweise Einfluss auf das Management und Vorstandsgehälter nehmen - solange er es schafft, dafür unter den Aktionären eine Mehrheit zu organisieren. Es spricht einiges dafür, dass die Regierung ihre Rolle nicht darauf beschränkt, blind den Geldsack aufzuhalten und sämtliche Aufräumarbeiten im Bankensystem zu finanzieren, ohne Bedingungen zu stellen.
Das heißt aber nicht, dass sie sich einseitig und per Verordnung über die Grundsätze des deutschen Wirtschafts- und Rechtssystems hinwegsetzen darf.
Das Eigentum - und dazu gehören auch laufende Arbeitsverträge - garantiert die Verfassung. Die ebenfalls geplante Begrenzung von Abfindungen dürfte schon an den Eigenheiten des Kündigungsschutzes scheitern, nach dem die Höhe von Abfindungen auf Basis des Gehalts plus der erhaltenen Boni bestimmt wird. Klagen betroffener Manager hätten also gute Aussichten auf Erfolg.
Wer diese Rechtslage als unbefriedigend empfindet, sollte sie für zukünftige Fälle verbessern. Denkbar wäre auch, die Bestimmungen zur Managerhaftung so auszuweiten, dass bei krassem persönlichem Versagen Boni - die ursprünglich besonders erfolgreiches Verhalten belohnen sollten - zurückgezahlt werden müssen.
Um Fehler zu bestrafen, die in der Vergangenheit liegen, muss sich der Miteigentümer Staat mit anderen Instrumenten begnügen: etwa mit Rücktrittsforderungen für einzelne Vorstände. Die Schuldigen, sowohl unter den Banken als auch unter einzelnen Personen, ließen sich so gezielter treffen als über kollektive Gehaltskürzungen. Und der Staat würde nicht zum Chefankläger einer ganzen Berufsgruppe.