FTD.de » Meinung » Kommentare » Managergehälter - Wider die Willkür

Merken   Drucken   15.10.2008, 20:08 Schriftgröße: AAA

Leitartikel: Managergehälter - Wider die Willkür  

Ungeachtet des öffentlichen Drucks: Der Staat darf sich nicht über alle Rechtsgrundsätze hinwegsetzen - auch nicht um die Gehälter von Bankmanagern zu begrenzen.
In einer Welt, in der nichts mehr sicher scheint, können greifbare Zahlen ein wenig Halt geben. Und so stellte Peer Steinbrück, noch während sich Regierungen rund um den Globus mit dreistelligen Milliardensummen gegen den Kollaps des Finanzsystems stemmten, einfach mal eine Summe in den Raum: 500.000 Euro. Das wäre eine denkbare Obergrenze für die Gehälter von Managern der Banken, denen der Bund Kapital und Garantien zur Verfügung stellt.
Beim aufgebrachten Steuerzahler mag diese Forderung eine beruhigende Wirkung entfalten, suggeriert sie doch, dass skrupellose Manager nicht gänzlich ungeschoren aus der Krise kommen. Es wäre aber nicht nur rechtlich höchst bedenklich, wenn die Regierung Gehaltsobergrenzen willkürlich verordnen würde. Ein solches Vorgehen wäre auch ungerecht jenen Bankmanagern gegenüber, die in den Sog der Finanzkrise geraten sind, obwohl sie solide gewirtschaftet haben.
Richtig ist, dass der Staat im Zuge einer Rekapitalisierung zum Miteigentümer der Banken wird. Als solcher kann er legitimerweise Einfluss auf das Management und Vorstandsgehälter nehmen - solange er es schafft, dafür unter den Aktionären eine Mehrheit zu organisieren. Es spricht einiges dafür, dass die Regierung ihre Rolle nicht darauf beschränkt, blind den Geldsack aufzuhalten und sämtliche Aufräumarbeiten im Bankensystem zu finanzieren, ohne Bedingungen zu stellen.
Das heißt aber nicht, dass sie sich einseitig und per Verordnung über die Grundsätze des deutschen Wirtschafts- und Rechtssystems hinwegsetzen darf.
Das Eigentum - und dazu gehören auch laufende Arbeitsverträge - garantiert die Verfassung. Die ebenfalls geplante Begrenzung von Abfindungen dürfte schon an den Eigenheiten des Kündigungsschutzes scheitern, nach dem die Höhe von Abfindungen auf Basis des Gehalts plus der erhaltenen Boni bestimmt wird. Klagen betroffener Manager hätten also gute Aussichten auf Erfolg.
Wer diese Rechtslage als unbefriedigend empfindet, sollte sie für zukünftige Fälle verbessern. Denkbar wäre auch, die Bestimmungen zur Managerhaftung so auszuweiten, dass bei krassem persönlichem Versagen Boni - die ursprünglich besonders erfolgreiches Verhalten belohnen sollten - zurückgezahlt werden müssen.
Um Fehler zu bestrafen, die in der Vergangenheit liegen, muss sich der Miteigentümer Staat mit anderen Instrumenten begnügen: etwa mit Rücktrittsforderungen für einzelne Vorstände. Die Schuldigen, sowohl unter den Banken als auch unter einzelnen Personen, ließen sich so gezielter treffen als über kollektive Gehaltskürzungen. Und der Staat würde nicht zum Chefankläger einer ganzen Berufsgruppe.
  • Aus der FTD vom 16.10.2008
    © 2008 Financial Times Deutschland,
Jetzt bewerten
Bookmarken   Drucken   Senden   Leserbrief schreiben   Fehler melden  
  18.05. Pressestimmen zum Röttgen-Rauswurf "Angela Merkel eiskalt"
Pressestimmen zum Röttgen-Rauswurf: "Angela Merkel eiskalt"

Deutschlands Leitartikler zeigen sich verwundert über Merkels schroffe Art bei Röttgens Zwei-Minuten-Rausschmiss, erkennen dafür aber gute Gründe. Einer sieht die alte Merkel zurückkehren. mehr

 



  27.05. Deutsches Mädchen jahrelang als Sklavin gehalten
Vermischtes: Deutsches Mädchen jahrelang als Sklavin gehalten ...

In Bosnien ist ein deutsches Mädchen acht Jahre lang als Sklavin gehalten worden. mehr

Mehr zu: Bosnien, Deutsche

 
© 1999 - 2012 Financial Times Deutschland
Aktuelle Nachrichten über Wirtschaft, Politik, Finanzen und Börsen

Börsen- und Finanzmarktdaten:
Bereitstellung der Kurs- und Marktinformationen erfolgt durch die Interactive Data Managed Solutions AG. Es wird keine Haftung für die Richtigkeit der Angaben übernommen!

Über FTD.de | Impressum | Datenschutz | Disclaimer | Mediadaten | E-Mail an FTD | Sitemap | Hilfe | Archiv
Mit ICRA gekennzeichnet

VW | Siemens | Apple | Gold | MBA | Business English | IQ-Test | Gehaltsrechner | Festgeld-Vergleich | Erbschaftssteuer
G+J Glossar
Partner-Angebote