Nur wenn der frühere Parteivize signalisiert, künftig auf persönliche Angriffe zu verzichten, gibt er der Schiedskommission Argumente, den Rauswurf rückgängig zu machen.
Wolfgang Clement macht es seinen Gegnern leicht. Zurück aus dem Urlaub, hat der Ex-Wirtschaftsminister, den ein Parteigericht zum Genossen non gratus in der SPD erklärt hat, in schärfstmöglicher Form alle attackiert, die ihn nicht mehr in der Partei sehen wollen. Doch so verständlich es ist, dass sich Clement gegen den ungerechtfertigten Ausschluss wehrt - die Art, wie er das tut, schadet ihm mehr, als dass sie ihm nützt.
Clements heftiger Gegenangriff ist nicht nur dazu geeignet, seine innerparteilichen Feinde weiter gegen sich aufzubringen. Mit seiner starrsinnig-beleidigten Reaktion auf den Ausschluss macht er es auch seinen Verteidigern schwer.
Das Schiedsgericht hatte den Rauswurf vor allem damit begründet, dass der frühere SPD-Vize mit seiner unverblümten Wahlempfehlung gegen die hessische SPD-Spitzenkandidatin Andrea Ypsilanti die Parteisolidarität verletzt habe - und dass ähnliche Querschüsse auch in Zukunft wahrscheinlich seien. Wenn der Verstoßene seiner Partei jetzt vorwirft, ideologisch hinter das Godesberger Programm von 1959 zurückzufallen, klingt das wie eine Bestätigung der Ausschlussbegründung.
Soll die Bundesschiedskommission jedoch das Urteil kassieren - wie es sich auch die Parteispitze erhofft -, muss Clement das Signal senden, dass er Besserung gelobt. Damit ist nicht gemeint, dass der Ex-Minister seine Meinung in bestimmten Sachfragen revidiert. Entscheidend ist, den Ton zu mäßigen und die persönlichen Angriffe auf seine Gegner zu unterlassen. Nur wenn er dieses Signal setzt, gibt Clement den Richtern Argumente für ein Urteil in seinem Sinn.
Für einen westfälischen Sturkopf mag das eine schwere Übung sein. Jedoch gilt für Clement die gleiche Warnung wie die von Parteichef Kurt Beck an Ypsilanti: Er darf nicht zweimal mit dem gleichen Kopf durch die gleiche Wand.