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Merken   Drucken   16.04.2008, 15:46 Schriftgröße: AAA

Leitartikel: Online-Durchsuchung symbolisch erlaubt  

Eine Einigung ist nicht schon deshalb eine gute Sache, weil sie einen Streit beendet. Das gilt auch für den Kompromiss zum BKA-Gesetz, auf den sich Innenminister Wolfgang Schäuble und Justizministerin Brigitte Zypries verständigten. Der Kompromiss schafft mehr Probleme, als er lösen kann.
Zwar zieht die Einigung einen Schlussstrich unter den politischen Streit um die Onlinedurchsuchung. Für die Antiterrorfahnder schafft der Kompromiss aber mehr Probleme, als er zu lösen vermag.
Nach dem monatelangen nervtötenden Koalitionskrawall ging es Union und SPD jetzt vorrangig darum, das Thema vom Tisch zu schaffen. Beide haben eingesehen, dass es nicht als Wahlkampfschlager für 2009 taugt. Zudem war spätestens seit dem Grundsatzurteil des Bundesverfassungsgerichts Ende Februar klar, dass die Onlinedurchsuchung kommen wird, wenn auch in sehr engen Grenzen.
Politisch betrachtet ist der Kompromiss ein Erfolg für die SPD. In den letzten offenen Punkten hat Schäuble große Zugeständnisse gemacht, etwa in der für die Union bedeutenden Frage, ob die Fahnder heimlich in Wohnungen einbrechen dürfen, um sich auf diese Weise Zugang zu einem Rechner zu verschaffen. Offenbar fürchtete auch der Innenminister, dass eine solche Regelung gegen das Grundgesetz verstößt.
Der Verlierer der Einigung ist jedoch nicht allein die Union. Verlierer sind auch die Sicherheitsbehörden, die sich von der Onlinedurchsuchung eine wirksame Waffe gegen Terroristen versprochen hatten. In der Praxis wird es auf Basis dieses Kompromisses allerdings so gut wie unmöglich sein, die PC-Razzia zur Gefahrenabwehr einzusetzen. Eine erfolgreiche Installation der Schnüffelsoftware via Mail setzt voraus, dass sich der Auszuspähende besonders dumm anstellt.
  • FTD.de, 16.04.2008
    © 2008 Financial Times Deutschland,
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