Eines steht außer Zweifel: Bisher gibt es keinen Grund, Dieter Althaus wegen seines Skiunfalls moralische Vorwürfe zu machen. Nach Lage der Dinge hat Thüringens Ministerpräsident einen tragischen Fehler begangen und damit den Tod einer Frau verursacht. Das ist schrecklich und wird den CDU-Politiker womöglich ein Leben lang belasten. Aber es ist etwas völlig anderes als eine bewusst begangene Straftat. Eine Anklage wegen fahrlässiger Tötung, wie sie jetzt gegen Althaus erhoben wurde, ist im Hinblick auf seine politische Karriere deutlich weniger problematisch als etwa ein Prozess wegen Steuerhinterziehung.
Eine völlig andere Frage aber ist, ob Althaus unter diesen Umständen noch der Richtige ist, um seine Partei in wenigen Monaten in den Landtagswahlkampf zu führen. Hier fällt das Urteil eindeutig negativ aus. Althaus hat nicht nur an den gesundheitlichen Folgen seines Unfalls zu tragen. Er muss auch mit dem seelischen Druck eines Verfahrens klarkommen - auch wenn er sich entschieden hat, nicht persönlich daran teilzunehmen. Es ist offensichtlich, dass ein solcher Politiker als Wahlkämpfer nicht voll einsatzfähig ist.
Gleiches gilt für Althaus' Funktion als Ministerpräsident. Hier geht es um ein herausgehobenes Amt, und das in einer Zeit, in der Regierungen allerorten neue Kompetenzen zuwachsen. Ein Amtsträger sollte in dieser Situation möglichst frei von sachfremden Belastungen sein. Und die Opposition sollte die Möglichkeit haben, einen Regierungschef zu kritisieren, ohne von der Rücksicht auf dessen persönliche Probleme gehemmt zu werden.
Für die thüringische CDU ist es schwierig, selbst die Konsequenzen aus diesen Tatsachen zu ziehen. Sie würde sich dem Vorwurf aussetzen, ihrem Frontmann in einer schweren Stunde in den Rücken zu fallen. Und der politische Gegner kann Althaus erst recht nicht offen infrage stellen, weil er sich sonst dem Verdacht eines schäbigen Wahlkampfkalküls aussetzen würde. Der Einzige, der den richtigen Ausweg aus dieser Lage weisen kann, ist der Ministerpräsident selbst.