Das ändert aber nichts daran, dass sie im Kern völlig richtig ist. So richtig, dass das Prinzip sogar in Europas wichtigstem Regelwerk gegen die Staatsverschuldung festgeschrieben ist: im Stabilitäts- und Wachstumspakt.
Auch der Stabilitätspakt sieht vor, dass die vorgegebenen Schuldengrenzen ausnahmsweise straffrei überschritten werden können, wenn ein Land in eine außergewöhnlich schwere Rezession mit einem Rückgang des Bruttoinlandsprodukts um zwei Prozent oder mehr stürzt. Diese dramatische Situation ist jetzt da - und zwar nicht nur in Deutschland, sondern auch in mehreren anderen Euro-Ländern.
Es ist deshalb vollkommen unsinnig, einmal mehr den großen politischen Eiertanz um die Drei-Prozent-Defizitgrenze des Maastricht-Vertrags zu beginnen, wie er aus der langen Wirtschaftskrise der Jahre 2001ff. noch bestens bekannt und eingeübt ist. Damals war es so, dass viele Ökonomen sich an der allzu rigiden Formulierung und Auslegung des Defizitkriteriums stießen, während vor allem Juristen darauf bestanden, dass Vertrag nun einmal Vertrag sei.
In der aktuellen Lage gibt es einen derartigen Konflikt gar nicht. Es spricht ökonomisch sehr vieles dafür, höhere Schulden in Kauf zu nehmen. Aber es spricht jetzt auch juristisch überhaupt nichts dagegen. Was für den Maastricht-Vertrag gilt, trifft im Übrigen auch für die Ausnahmeregel des Grundgesetzes zu, die erhöhte Schulden im Fall einer "Störung des gesamtwirtschaftlichen Gleichgewichts" zulässt: Wann liegt eine solche Störung vor, wenn nicht jetzt, im schärfsten wirtschaftlichen Einbruch der Nachkriegsgeschichte?
Selbstverständlich muss die Politik auch und gerade jetzt darauf achten, dass die rasch zusammengestellten Milliardenprogramme sinnvoll eingesetzt werden, dass sich daraus keine enthemmte Freibierparty entwickelt und dass die jetzt akzeptierten Defizite im Aufschwung auch wieder zügig zurückgeführt werden. Aber die Verantwortung dafür trägt die Politik selbst. Das Herumgefuchtel mit angeblichen Zwängen des Stabilitätspakts macht sie nur unglaubwürdig.