Während noch kämpferische Parolen vom SPD-Programmtreffen nachhallen, haben sich die Koalitionspartner aber still und leise auf ein Gesetz zur Steuerflucht geeinigt, das deutlich mehr beinhaltet als nur populistische Gesten für ein Volk, das wütend auf seine Wirtschaftselite ist.
In diese Kategorie fällt freilich das Vorhaben, Sonderprüfungen bei Einkommensmillionären durchzuführen. Dieses Ansinnen stellt nicht nur sämtliche Topverdiener unter einen ungerechtfertigten Generalverdacht und schürt Ressentiments unter den Topverdienern. Ein solches Gesetz verstößt auch gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz im Grundgesetz.
Anders verhält es sich aber mit dem Beschluss, Unternehmen und Privatleute zur umfassenden Auskunft über Geschäftsverbindungen zu Steueroasen zu verpflichten. Dieser Teil des Gesetzes zielt nur auf diejenigen Akteure ab, bei denen es einen konkreten Anlass für den Verdacht der Steuerhinterziehung gibt. Vor allem aber könnte sich dieser Teil des Steuerfluchtgesetzes als deutlich effektiver erweisen als die vergangenen Versuche, Steueroasen auszutrocknen.
Auf den ersten Blick mag das Gesetz anachronistisch erscheinen, denn es richtet sich gegen einen Übeltäter, den es offiziell gar nicht mehr gibt. Die schwarze Liste der Staaten, die nicht zur internationalen Zusammenarbeit gegen Steuerbetrug bereit sind, war schon wenige Tage nach ihrer Erstellung beim Londoner G20-Gipfel ein leeres Blatt Papier. Zugleich hat die internationale Gemeinschaft kaum Instrumente in der Hand, um die Steuerparadiese zur Umsetzung ihrer freundlichen Willensbekundungen anzutreiben.
Dank des Steuerfluchtgesetzes müsste die Bundesregierung nun nicht warten, bis sich die Steueroasen zur Verabschiedung von Doppelbesteuerungsgesetzen bequemen, um Einblick in die Finanzgeschäfte mit deutschen Steuerzahlern zu erlangen. Sollte das deutsche Vorgehen Schule machen, nimmt zudem der Druck auf die Steueroasen selbst zu, ihren Ankündigungen Taten folgen zu lassen.
Natürlich wäre es naiv zu glauben, dass gut bezahlte Steuerberater keine weiteren gesetzlichen Schlupflöcher suchen und finden werden, um weiterhin Geld am Fiskus vorbeizuschmuggeln. Mit dem Steuerfluchtgesetz aber würden die Maschen im Netz spürbar enger. Und zusammen mit anderen Entwicklungen, vom Zumwinkel-Prozess bis zur Aufweichung des Schweizer Bankgeheimnisses, sendet es ein klares Signal an Steuersünder: Die Zeiten, in denen Steuerhinterziehung als Kavaliersdelikt galt, sind vorbei.