Selbst wenn er auch noch für seine Rolle in der Spitzelaffäre der
Telekom verurteilt werden sollte. Es gehört nicht viel dazu, sich die heftigen Reaktionen vieler ehrlicher Steuerzahler vorzustellen, sollte
Zumwinkel trotz der Höhe des entstandenen Steuerschadens mit einem milden Urteil davonkommen. Das gilt umso mehr, als manch einen Bürger in letzter Zeit ohnehin das Gefühl beschlichen hat, dass es in Deutschland ein Sonderrecht für Manager gibt. Auch wenn das nicht zutrifft - nach dem Prozess gegen den früheren Volkswagen-Vorstand Peter Hartz in der
VW -Affäre darf nicht der Eindruck entstehen, dass sich die Mächtigen dieser Republik mittels juristischer Deals und hoher Geldstrafen freikaufen können.
Die Grundsatzentscheidung des Bundesgerichtshofs am Dienstag ist deshalb gleich in mehreren Punkten wichtig. Zunächst einmal haben die Richter die Strafen für Steuersünder drastisch verschärft. Das ist richtig, weil nicht zu erklären ist, warum die Strafen bei Steuerhinterziehung in der Praxis vielfach milder ausfallen als bei Betrug, obwohl für beide Wirtschaftsdelikte exakt der gleiche Strafrahmen vorgesehen ist. Wer den Staat betrügt, darf nicht bessergestellt sein als jemand, der Privatpersonen betrügt. Entsprechend eng sollten die Gerichte die Ausnahmeregeln auslegen, die Steuerstraftätern selbst bei einem Schaden in Millionenhöhe eine Haftstrafe ersparen.
Hinzu kommt, dass Steuerhinterziehung einem rationalen Kalkül folgt. Die Gründung einer Stiftung in Liechtenstein ist in der Regel nichts, das aus dem Bauch heraus erfolgt. Entsprechend groß ist die Abschreckungswirkung, wenn Betrüger mit härteren Strafen rechnen müssen.
Mit ihrer Entscheidung haben die Bundesrichter ein detailliertes Modell für die Strafzumessung vorgelegt. Damit lässt sich künftig für alle objektiver nachvollziehen, in welchem Fall Geld- und in welchem Bewährungs- oder Haftstrafen angemessen sind. Für das Gerechtigkeitsempfinden der Bürger ist das ein wichtiger Fortschritt - und ein Signal, dass hierzulande gleiches Recht für alle gilt.