Die Richter halten den EU-Haftbefehl keineswegs für verfassungswidrig, sie billigen ausdrücklich die Möglichkeit, tatverdächtige Deutsche schneller ins europäische Ausland auszuliefern. Die Entscheidung ist nicht das von vielen in Deutschland erhoffte Grundsatzurteil, mit dem der prinzipielle Vorrang des EU-Rechts gegenüber dem deutschen in Frage gestellt werden könnte. Auch die nötige Angleichung des Strafrechts zwischen EU-Staaten wird nicht konterkariert.
Gemaßregelt werden Bundesregierung, Bundestag und Bundesrat - für die unfassbare Schlampigkeit, mit der sie den Brüsseler Rahmenbeschluss zum Haftbefehl in deutsches Recht gegossen haben. Während der Anhörungen des Gerichts mussten Abgeordnete der Regierungsfraktionen wie der Opposition einräumen, dass sie gar nicht genau wussten, was ihr gemeinsam verabschiedetes Gesetz beinhaltet. Für sie zählte, im Kampf gegen den internationalen Terrorismus Handlungsfähigkeit zu beweisen.
Dreist ist es, wenn die Parteien - allen voran Grüne und FDP - so tun, als hätten sie das Urteil herbeigesehnt. Als es darauf ankam, Spielräume beim EU-Haftbefehl so zu nutzen, dass er mit dem Grundgesetz vereinbar ist, haben das Justizministerium und alle Fraktionen gestümpert. Die Bundespolitik, die darüber jammert, zum Ausführungsorgan der EU degradiert zu werden, hat sich hier freiwillig in jene Rolle gefügt. Sie hat abgenickt, was aus Brüssel kam, statt zu gestalten. Auch dafür hat Berlin von Karlsruhe den Denkzettel erhalten.
Die Nachforderungen der Verfassungsrichter erscheinen wie Selbstverständlichkeiten. Es ist erschreckend, dass eine gerichtliche Überprüfung des Auslieferungsbescheids nicht vorgesehen war. Justizministerin Brigitte Zypries versucht, vom eigenen Versagen abzulenken, indem sie solche rechtsstaatlichen Standards als unnötige Bürokratisierung diskreditiert.
Es ist mehr als ärgerlich, dass Mamoun Darkazanli - der mutmaßliche Terrorist, der gegen eine Auslieferung nach Spanien geklagt hatte - jetzt auf freien Fuß gesetzt werden musste. Diesen Rückschlag im Kampf gegen den Terrorismus dem Verfassungsgericht anzulasten ist die hoffentlich letzte Dreistigkeit der Politik in dieser Sache. Sie sollte lieber schnell ihre Lektion aus Karlsruhe lernen.