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Merken   Drucken   13.05.2009, 21:10 Schriftgröße: AAA

Leitartikel: Vom Tisch unter den Teppich  

Bahn-Chef Grube greift hart durch, um nach der Datenaffäre einen neuen Anfang zu machen. Doch bei allen Bemühungen um ein besseres Verhältnis zu Mitarbeitern und der Politik bleibt ein Makel: Niemand weiß, wer Verantwortung für die Affäre trägt.
Die Deutsche Bahn hat zum Großreinemachen geblasen. Einen blitzblanken und korrekten Konzern hat der neue Konzernchef Rüdiger Grube den von der Datenaffäre schockierten Mitarbeitern und der Öffentlichkeit versprochen, und mit entsprechend großem Besen wird nun durch die Führungsriege gefegt. Ein richtig gutes Gefühl will sich nach dem Frühjahrsputz aber dennoch nicht so recht einstellen.
Die Länge der Liste von Führungspersonen, die den Konzern verlassen müssen, zeigt deutlich, dass es Grube mit einem Neuanfang ernst meint. Die Liste ist sogar länger, als es für die reine Aufarbeitung der Bespitzelungsaffäre unbedingt nötig wäre. Politikvorstand Otto Wiesheu etwa muss nicht in erster Linie gehen, weil er in den Datenskandal verstrickt ist. Grube  opfert Wiesheu, weil er nicht nur das Verhältnis zu den Mitarbeitern normalisieren will - sondern auch das zur Politik. Als Statthalter von Grubes Vorgänger Hartmut Mehdorn  in Berlin ist Wiesheu kaum weniger bei den Abgeordneten angeeckt als sein Chef. Die Trennung ist insofern nur konsequent.
Das Bemühen um einen echten Neubeginn hat aber einen Makel: Trotz aller Untersuchungen ist bislang nicht bekannt, wer für die massenweisen Datenabgleiche verantwortlich war. Der Öffentlichkeit gegenüber wird nur betont, wer angeblich nicht verantwortlich war. Selbst jene, die nun den Konzern verlassen müssen, werden vom Aufsichtsrat von persönlicher Schuld freigesprochen.
Abenteuerlich wird es, wenn Chefkontrolleur Werner Müller  argumentiert, gegen die scheidenden Vorstände könnten keine Schadenersatzansprüche geltend gemacht werden, weil ihnen kein "aktives" Fehlverhalten nachzuweisen sei. Nach dem Prinzip der Ressortverantwortung, für das sich Müller selbst ausdrücklich ausspricht, muss ein Vorstand für Fehltritte seiner Mitarbeiter gerade stehen. Wenn in einer Abteilung systematisch gegen Recht verstoßen wurde, muss man davon ausgehen, dass der Chef das Fehlverhalten entweder verschlafen, toleriert oder gar ermutigt hat.
Um einzelne Vorstände voll zur Verantwortung zu ziehen, ist also gar nicht nötig, dass die Sonderermittler Beweise für eine aktive Rolle in der Affäre finden. Es reicht, wenn die Vorstände davon gewusst haben. Dass das bei keinem einzigen der Fall gewesen sein soll, ist kaum vorstellbar. Über den Versuch der Bahn, Glaubwürdigkeit neu aufzubauen, fällt schon jetzt ein Schatten.
  • Aus der FTD vom 14.05.2009
    © 2009 Financial Times Deutschland,
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