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Merken   Drucken   18.04.2009, 09:00 Schriftgröße: AAA

Pressestimmen: "Tamtam stoppt keine Vergewaltigung"  

Kinderpornographie zu verbreiten oder anzusehen, ist ein widerliches Verbrechen - da sind sich die Kommentatoren deutscher Zeitungen einig. Ob die jetzt vereinbarte Sperre von Inhalten im Internet etwas nützt, ist dagegen umstritten.
"Frankfurter Rundschau":
"Fünf Internetprovider werden sich fortan mühen, Webseiten mit Kinderpornografie zu sperren. Damit, frohlockt die CDU-Frau von der Leyen, werde es einfacher, "diese Verbrechen zu blocken". Schön wär's. Was sie nicht verrät: Keine einzige Vergewaltigung eines Säuglings wird durch das Tamtam verhindert, für das nicht mal ein Gesetz, sondern nur ein löchriger Vertrag existiert. Und dass das virtuelle Stoppschild, das einigen Internetnutzern künftig vorgehalten wird, den Konsum von Kinderpornografie nennenswert drosselt, bezweifelt im Grunde jeder - außer von der Leyen. Nein, hier wird kein Verbrechen gestoppt, sondern ein rotes Schild bemäntelt fortan die skandalöse Untätigkeit der Politik. Dahinter tobt der Horror."
"Süddeutsche Zeitung" (München): "Sicher, die Web-Sperr-Initiative der Familienministerin ist lediglich als flankierende Maßnahme zu begreifen. Aber im Kampf gegen die Kinderpornografie ist populistischer Aktionismus zu wenig. Es reicht nicht, Seiten zu sperren. Es müssen endlich, international verpflichtend, die Betreiber solcher Seiten strafrechtlich verfolgt werden."
"Frankfurter Allgemeine Zeitung": "In der Behauptung, wer das Internet kritisiere, sei ahnungslos, schwingt seit jeher die Angst der Internetgötter mit, ihr angebliches digitales Paradies könne eines Tages verlorengehen. Seit Freitag ist das so, und es ist zu hoffen, dass die Entscheidungen, die in Stockholm und in Berlin getroffen wurden, nur der Anfang sind. Die Bundesregierung hat ihr Versprechen wahr gemacht, mit Hilfe der Polizei Internetseiten sperren zu lassen, die Kinderpornografie verbreiten. Vor dem schwedischen Gericht wurden auf drastische Weise die Urheberrechte geschützt. Beides sind Entscheidungen, die längst überfällig waren, und sei es, um auf hanebüchene Zustände aufmerksam zu machen, die bislang mehr oder weniger achselzuckend zur Kenntnis genommen wurden."

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  • dpa, 18.04.2009
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