Wozu soll die Unternehmenssteuerreform eigentlich gut sein? Auch wenn der fette Entwurf am Mittwoch Kabinettsbeschluss wird, ist trotz langer Vorgeschichte kein überzeugendes Argument zur Rechtfertigung des Vorhabens an die Öffentlichkeit gedrungen.
Das liegt nicht an der mangelnden Beredsamkeit des verantwortlichen Finanzministers Peer Steinbrück. Es liegt an dem Vorhaben selbst. Es ist nicht zu rechtfertigen. Diese Unternehmenssteuerreform senkt die Steuern für diejenige Gruppe in der Gesellschaft, die es am wenigsten nötig hat. Sie ist also im offensichtlichen Sinne ungerecht. Die Reform verfehlt das wesentliche Ziel, das noch während der Beratungen zum Koalitionsvertrag Ende 2005 formuliert worden war: die Vereinfachung und das Abschaffen von Steuervermeidungsmöglichkeiten. Schließlich - und das ist der schlimmste Vorwurf - ist diese Steuerreform keine notwendige Reaktion auf den in Europa zweifellos stattfindenden Steuerwettlauf nach unten, sie heizt diesen Wettlauf nach unten vielmehr noch an.
Schon als die Steuerreform als Projekt der Großen Koalition beschlossen wurde, war unter den Koalitionären unstrittig, dass die effektive Unternehmensbesteuerung in Deutschland keinesfalls höher war als in den relevanten anderen EU-Staaten. Lediglich die tariflichen theoretischen Steuersätze sind in Deutschland höher als oft im Ausland. So ließ sich eine Reform begründen, die die nominalen Steuergesätze senken, die effektive Besteuerung aber konstant halten würde. Die Steuerreform sollte mithin aufkommensneutral sein.
Keine Rede von Aufkommensneutralität
Wie kommt es dann, dass die Aufkommensneutralität als Grundbedingung der Reform einfach aufgegeben wurde? Heute ist von ihr jedenfalls keine Rede mehr. Vielmehr soll der Körperschaftsteuersatz von 25 auf 15 Prozent gesenkt werden, die Steuermesszahl der Gewerbesteuer von 5 auf 3,5 Prozent. Wenn dies und sonst gar nichts geschähe, würde die von Unternehmen gezahlte Steuer um 29 Mrd. Euro verringert. Da hätten die Referenten im Finanzministerium schon viele Steuerschlupflöcher schließen müssen, um mit einer aufkommensneutralen Reform ins Ziel zu kommen.
Ernsthaft ist das nie betrieben worden. Erkennbar wird das schon dadurch, dass der gröbste Steuerfehler der Regierung Schröder, die Steuerbefreiung der Gewinne aus Beteiligungsverkäufen, nicht rückgängig gemacht wird. Stattdessen wird statt der degressiven Abschreibung nur noch die lineare zugelassen. Das trifft am härtesten diejenigen Unternehmen, die viel investieren.
Außerdem sollte die Abzugsfähigkeit der Zinsen vom steuerpflichtigen Gewinn begrenzt werden. Das ist vernünftig. Denn Private-Equity-Fonds, aber auch andere Unternehmenseigentümer nutzen das bestehende Steuerrecht, indem sie die Masse ihres Kapitals als Kredit zur Verfügung stellen. Die von ihnen vereinnahmten De-facto-Dividenden tauchen in der Gewinn-und-Verlust-Rechnung des Unternehmens als Zinskosten auf. Sie mindern formal den Gewinn und so die Steuerschuld.