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Merken   Drucken   29.10.2007, 18:27 Schriftgröße: AAA

Kolumne: Lucas Zeise: Verkehrte Freiheit  

Der Fall des VW-Gesetzes offenbart die schlechten Argumente der Liberalisierer - dennoch obsiegen sie. von Lucas Zeise
In Sachen Volkswagen hat die EU-Kommission vor Gericht einen eindeutigen Sieg über die Bundesrepublik Deutschland errungen. Der deutsche Staat, sei es der Bund oder das Land Niedersachsen, muss die im VW-Gesetz 1960 festgelegten Vorrechte bei Volkswagen aufgeben. Das im EG-Vertrag festgeschriebene Prinzip der Kapitalfreizügigkeit ist nach dem Urteil des Europäischen Gerichtshofs vorrangig vor einem vom Bundestag verabschiedeten Gesetz.
Ähnlich wie im Fall der Beseitigung von Anstaltslast und Gewährträgerhaftung für die öffentlichen Banken greift die EU damit in die Eigentumsverhältnisse in Deutschland ein. Das von den EU-Regierungen in einem Vertrag besiegelte Prinzip des freien Kapitalverkehrs wird von Kommission und Gerichtshof extensiv ausgelegt. Damit rückt das Prinzip des öffentlichen Eigentums insgesamt in den Ruch des Illegitimen. Zugleich wird absurderweise die Legitimität von den Kapitalverkehr steuernden Regeln infrage gestellt.
Noch immer sind, wie das VW-Urteil bestätigt, die Befürworter schrankenloser Liberalisierung in der Offensive. Das ist erstaunlich, denn ihre Argumente sind oft schlecht. Man nehme Frits Bolkestein, den früheren EU-Binnenmarktkommissar von der rechtsliberalen niederländischen VVD-Partei. In einem Gastkommentar in dieser Zeitung freute er sich verständlicherweise, dass sein Kampf gegen das VW-Gesetz vor Gericht Erfolg hatte (FTD vom 24. Oktober). Sein Versuch zu begründen, warum gerade dieses Gesetz gegen das Prinzip des freien Kapitalverkehrs verstößt, gipfelt im Kernsatz, Volkswagen könne andere Pkw-Hersteller aufkaufen, selbst aber nicht aufgekauft werden.
Wer wen übernimmt
Der Mann scheint nach seinem Abschied aus Brüssel öffentlich zugängliche Informationen nicht mehr wahrzunehmen. Ich glaube gelesen zu haben, dass eine ertragreiche kleine Autofirma namens Porsche die Macht in Wolfsburg bereits übernommen hat. Porsche wiederum kann nicht übernommen werden, weder von Volkswagen noch von sonst jemandem, solange die Eigentümer, die alle Stammaktien besitzen, das nicht wollen. Es ist also genau umgekehrt, als Bolkestein sagt.
Wäre der Mann nur ein wenig konsequent gewesen, hätte er das Institut der stimmrechtslosen Vorzugsaktien EU-weit verbieten lassen müssen. Gerechterweise muss man sagen, dass er das wohl auch gern getan hätte. Seine laschen Nachfolger haben das Projekt der Abschaffung besonderer Aktiengattungen aber wegen des Widerstands in den Mitgliedsstaaten aufgegeben.

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