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Merken   Drucken   30.11.2003, 16:41 Schriftgröße: AAA

Kolumne: Nein! Nein! Nein!

Der Bundesrat hat wieder zugeschlagen: Veto gegen alle Reformen, nur Taxis dürfen bunter werden. von Christoph Keese
Am Freitag hat der Bundesrat wieder bewiesen, wie verantwortungslos er ist. Fast alle vorgelegten Gesetze lehnte er ab, entweder weil sie ihm zu weit oder nicht weit genug gingen. Fast alles landete im Vermittlungsausschuss, der ultimativen Kompromiss-Maschine, die jedes Gesetz so lange glatt schleift, bis es niemanden mehr stört und seine Wirkung garantiert minimiert ist.
Eigentlich müsste dem Bundesrat selbst peinlich sein, was er da veranstaltet hat. Alles Wichtige blieb hängen, nur unbedeutende Winzigkeiten haben seine Schranken passiert. Taxis dürfen jetzt bunter werden - das ist die wichtigste Reform, die der Rat widerspruchslos akzeptierte. Helles Elfenbein wird künftig nicht mehr Pflichtfarbe sein, die Länder dürfen selbst bestimmen, ob es Rot, Schwarz, Blau oder Grün sein soll. Ein Gesetz nach dem Geschmack der Ministerpräsidenten: Sie werden zu Herren des Autolacks, Münchner Taxis dürfen anders leuchten als Hamburger, Rostocker anders als Bremer. Solche Freiheit haben sich die Separatisten schon immer gewünscht, dafür gab der Rat dann auch gern mal sein Okay.
Ähnlich revolutionär auch der Mut, den die Länderkammer bei der Neuordnung des Parkwesens bewies: Künftig bleiben die ersten 30 Minuten kostenfrei, erst danach müssen Autofahrer Geld für das Abstellen ihres Wagens auf öffentlichen Straßen bezahlen. Mit dem Gefühl, richtig etwas bewegt zu haben, konnten die Delegierten ins Adventswochenende fahren. Schon bald werden violette Taxis eine halbe Stunde in der City parken können, ohne einen einzigen Cent zu zahlen - da sage einer, es bewege sich nichts in Deutschland. "Brötchenholen ohne Parkgebühren", jubelten die Nachrichtenagenturen; die Sympathie der Bürger ist den Räten sicher.
Leidende Legehennen
Nicht ganz so gönnerhaft war der Bundesrat aber schon bei der Geflügelaufzucht. Die Regierung will Käfighaltung ab 2006 verbieten, damit endlich die Quälerei von Millionen Tieren aufhört, die weniger Platz zum Leben haben als ein DIN-A4-Blatt groß ist. Solche Fragen von Leben und Tod kann der Bundesrat natürlich nicht passieren lassen, ohne sein Gewissen eingehend zu prüfen. Rudolf Köberle, Bundesratsminister von Baden-Württemberg, wies darauf hin, dass nur 38 Prozent der in Deutschland verzehrten Eier im Bundesgebiet produziert werden. Wozu die deutschen Tiere schützen, wenn im Ausland weiter gequält wird? Prompt legte der Rat sein Veto ein und schob das Verfahren auf die lange Bank.
Einmal im Blockademodus, stoppte die Länderkammer dann alles Wichtige, was auf dem Tisch lag. Beispiel Gentechnikrecht: Regierung und Bundestag wollten das Genehmigungsverfahren über die Freisetzung gentechnisch veränderter Organismen vom Umweltbundesamt auf das Bundesamt für Naturschutz übertragen - Veto. Beispiel Sexualstrafrecht: Härtere Strafen für Missbrauch von Kindern, Jugendlichen und hilflosen Menschen sah das Gesetz vor - Veto, weil der Bundesrat gerne noch härtere Strafen hätte. Beispiel Rentenreform: Das Notprogramm zum Schließen der Lücke von 8 Mrd. Euro im kommenden Jahr fand keine Gnade und landet im Vermittlungsausschuss. Beispiel Handwerksordnung: Der Meisterzwang soll gelockert werden, um Arbeitsplätze zu schaffen - der Bundesrat sagte entschieden Nein.
Wer regiert das Land?
Nach so vielen Vetos stellt sich die Frage, wer eigentlich das Land regiert. Alle vier Jahre wählt das Volk den Bundestag, dieser bestimmt den Kanzler und der bildet eine Regierung. Man muss die getroffene Wahl nicht gut finden, aber Kanzler und Bundestagsmehrheit vertreten nun einmal den Willen des Souveräns. Für vier Jahre sollte diese Mehrheit ihre Pläne umsetzen dürfen. Wenn sie scheitert, wird sie abgewählt. Völlig sinnlos aber ist es, innerhalb der Wahlperiode jeden einzelnen Schritt der Regierung an den politischen Werten der Opposition zu messen.
Die Grundrichtung einer Gesellschaft kann alle vier Jahre wechseln, absurd ist jedoch der Versuch, zwei konträre Vorstellungen in jedem einzelnen Gesetz unterzubringen. Zwar billigt das Grundgesetz dem Bundesrat eine starke Stellung zu, doch das geschah 1949 aus einem historischen Motiv - die Länder sollten das Gegengewicht zur Zentralregierung bilden und neuen Extremismus verhindern. Herausgekommen ist eine Ländervertretung, die den Staat unfähig macht, moderne Herausforderungen wie Globalisierung, Finanznot und Überalterung zu bewältigen.
Zwei Möglichkeiten hat der Bundesrat: Entweder er geht mit seiner Macht zurückhaltend um und verwendet sie nur, um echte Exzesse des Bundes zu verhindern. Oder er muss per Verfassungsreform so schnell wie möglich gestutzt werden. Nach Jahrzehnten der Blockadepolitik ist die erste Option unrealistisch. Immer wenn die Opposition im Bundesrat die Mehrheit hatte, missbrauchte sie ihre Macht ohne Scham und schlechtes Gewissen. Die Befugnisse des Rates müssen deshalb auf ein Minimum verringert werden.
Johannes Buridan, französischer Scholastiker aus dem 14. Jahrhundert, schildert in seiner Fabel die Geschichte eines Esels, der zwischen zwei gleich großen Heubündeln verhungert, weil er sich zwischen den beiden nicht entscheiden kann. So wie Buridans Esels geht es der deutschen Politik. Wer gleichzeitig zwei entgegengesetzte Ziele verfolgt, wird keines von beiden erreichen.
  • FTD, 30.11.2003
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