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Merken   Drucken   02.01.2008, 18:49 Schriftgröße: AAA

Kolumne: Peter Ehrlich: Nur die Gedanken sind frei  

Die Bundesregierung höhlt den Datenschutz aus - daran sind nicht zuletzt die Bürger selbst schuld. Sie gehen einfach zu sorglos mit ihren Daten um. von Peter Ehrlich
Vorsicht, Datenfalle! Liebe Leser, seit Dienstag müssen Ihre Telefonanbieter und Internetprovider für sechs Monate speichern, mit wem, wie lange und von wo aus Sie telefoniert haben und welche Internetverbindungen Sie nutzen. Wenn eine Polizeibehörde, der Verfassungsschutz oder der BND einen Grund dafür finden, können sie noch bis Ende Juni diese Daten abfragen. Die Vorratsdatenspeicherung ermöglicht es dem Staat, Ihr Leben weit transparenter zu machen, als Sie es für möglich halten. Schon heute gibt es Software, die anhand dieser Daten ziemlich sicher vorhersagen kann, wann Sie sich wo aufhalten.
Rund 30.000 Bürger haben sich der Verfassungsbeschwerde angeschlossen, die am Montag gegen das erst am letzten Tag des Jahres amtlich verkündete Gesetz eingereicht wurde. Es geht nicht um eine Kleinigkeit, sondern um nahezu die gesamte technisch gestützte Kommunikation in diesem Land mit seinen fast 40 Millionen Festnetzanschlüssen und mehr als 90 Millionen Handys. Schätzungen der Kläger zufolge müssen die Provider künftig ständig die Verbindungsdaten von rund 39 Milliarden Festnetzgesprächen, 15 Milliarden Mobiltelefonaten und zehn Milliarden SMS gespeichert vorhalten. Absender und Empfänger jeder SMS sind nebst Zeitpunkt des Abschickens und des Abrufens nachvollziehbar, ebenso wie der Standort, an dem sich das Handy gerade befand.
In 500 Jahren Postgeschichte hat außerhalb von Gefängnissen kein Staat verlangt, dass alle Absender und Empfänger von Briefen notiert werden müssen. Warum für SMS gilt, was man sich bei Briefen nicht trauen würde, hat die Koalition offensichtlich nicht beschäftigt.
Unverhältnismäßiger Aufwand
Der Aufwand und vor allem die Beeinträchtigung der Grundrechte auf informationelle Selbstbestimmung und Meinungsfreiheit stehen in keinem Verhältnis zu der angeblich verbesserten Möglichkeit der Bekämpfung von Terrorismus und Kriminalität. Daran, dass die Große Koalition das auf einer weit ausgelegten EU-Richtlinie fußende Gesetz gegen wenig Widerstand durchsetzen konnte, sind die Bürger allerdings auch selbst schuld.
Im Zusammenhang mit der Volkszählung von 1987 hatte das Bundesverfassungsgericht aus den Grundrechten den Anspruch auf informationelle Selbstbestimmung abgeleitet. Jeder entscheidet selbst, wem er was von sich und seinem Leben erzählt - diese Selbstverständlichkeit wurde auch gegenüber Informationsbegehren des Staates abgegrenzt. Damals herrschte in großen Teilen der Bevölkerung eine Datenschutzhysterie, die im Internetzeitalter allgemeiner Nachlässigkeit gewichen ist.

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