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Merken   Drucken   15.07.2009, 18:35 Schriftgröße: AAA

Kolumne: Thomas Klau - Zum Kampf gegen Karlsruhe!  

Das Bundesverfassungsgericht hat sich mit dem Lissabon-Urteil auf die falsche Seite der Geschichte gestellt. Die Attacke auf den Demokratiegehalt des Europäischen Parlaments ist beispiellos. von Thomas Klau
Studenten amerikanischer Geschichte wissen, dass ein Verfassungsgericht im Wesentlichen die juristisch ummantelte Inkarnation eines Teils des Zeitgeists ist. Der Anspruch der Richter, die Intentionen der Verfassungsgeber aus dem Verfassungstext herauszulesen und daraus ewige Wahrheiten abzuleiten, gehört zu ihnen wie der Unfehlbarkeitsanspruch zum Papst. Sie brauchen diesen Anspruch, um ihr eigenes Handeln und ihre exorbitante Machtposition zu legitimieren, und sie brauchen die kollektive Bereitschaft der Bürger und der anderen Verfassungssubjekte, diesen Ewigkeits- und Wahrheitsanspruch zu akzeptieren. Einer rationalen oder historischen Prüfung hält der Wahrheitsanspruch der obersten Richter allerdings ebenso wenig stand wie der Unfehlbarkeitsanspruch des Papstes.
Den Amerikanern ist bestens bewusst, dass ihr prestigereiches Gericht ein politisches und fehlbares ist. Der Kampf der obersten Richter gegen Franklin D. Roosevelts New Deal und die Gegenwehr des Präsidenten ist ein Kernteil der US-Geschichte, ebenso wie die Positionierung des Supreme Court erst gegen die Bürgerrechte der Schwarzen und ab den 60er-Jahren dafür. Die Richter agierten mal als Vehikel des herrschenden Zeitgeists, mal als Blockierer einer gesellschaftlichen Entwicklung, und in anderen Fällen waren sie Avantgarde bei der Ausweitung der Bürgerrechte. Der Anspruch, letzte verfassungsrechtliche Wahrheiten zu verkünden, ist im Rückblick absurd und in der Gegenwart nur hinnehmbar, weil eine Demokratie mit papstähnlichem oberstem Richterkolleg in der Regel immer noch besser fährt als eine, die auf diesen Schutzmechanismus gegen die volle und freie Ausübung des Mehrheitswillens verzichtet.

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