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Die Ablösung des Vorstandsvorsitzenden Klaus Kleinfeld war katastrophal in der Außenwirkung - und möglicherweise auch in der Sache. Dass Siemens ein Problem der Corporate Governance hat, ist offensichtlich. Daher scheint Corporate-Governance-Zar Gerhard Cromme prädestiniert, das Ruder im Aufsichtsrat zu übernehmen. Nur wird das nicht reichen.
Der Siemens-Skandal ist nicht die Ausnahme in einem sonst gut funktionierenden System, sondern eher der Extremfall in einem insgesamt dysfunktionalen Aufsichtssystem. Crommes Kodex hat da leider viel zu wenig ausgerichtet. Es war ein Kodex von einem Insider für Insider.
Meine Kritik an der Corporate Governance in Deutschland setzt an drei Punkten an: Bekämpfung von Korruption, Rolle und Funktion des Aufsichtsrats und dem heute üblichen Wechsel von Vorstandsvorsitz in den Aufsichtsrat.
Es wäre nicht fair zu behaupten, Korruptionsfälle wie bei Siemens seien gang und gäbe in der deutschen Industrie. Aber sie sind in solchen Märkten verbreitet, in denen Käufer eine große Macht besitzen, vor allem bei hochwertigen Industriegütern - und gerade da sind deutsche Firmen stark vertreten. In der Mikroökonomie spricht man von Monopsonien, Käufermonopolen. Auch wenn uns die Vorgänge bei Siemens schockieren, Siemens ist sicher kein Einzelfall. Hier hat man nachgebohrt und ist fündig geworden. Andere Unternehmen in diesen Sektoren sind bislang verschont geblieben.
Zunächst sollte der Fall nicht verwundern, schließlich ist Deutschland ein Land, in dem Bestechung ausländischer Entscheidungsträger bis 1999 durch das Steuersystem gefördert wurde. Auch wenn das heute offiziell nicht mehr geduldet wird, hat sich die Praxis nur langsam verändert. Das deutsche Corporate-Governance-Modell hat, was diesen Punkt angeht, versagt. Wir werden in den nächsten Jahren noch sehr viele ähnlich gelagerte Fälle erleben. Deutsche Aufsichtsräte und die Verbände unterschätzen die Bedrohung massiv. Sich gegen Kriminalisierung zu verwahren ist abwegig, denn Bestechung ist kriminell. Ebenso abwegig ist es, sich über Unverhältnismäßigkeit zu beschweren, wenn ein Vorstandsmitglied verhaftet wird, oder sich damit zu rechtfertigen, andere Firmen würden schließlich auch bestechen. Wir leben in einer Zeit der globalen Korruptionsbekämpfung. Die in Berlin ansässige Organisation Transparency International hat dazu eine Menge beigetragen. Auch die Weltbank nimmt das Thema immer ernster, ebenso wie die Justiz. Wir werden uns an Bilder von Managern in Handschellen gewöhnen müssen.
Mein zweiter Kritikpunkt ist die Trennung von Vorstand und Aufsichtsrat, verbunden mit der paritätischen Mitbestimmung im Aufsichtsrat. Diese Strukturen sind systemerhaltend. Sie sind nicht dazu geeignet, notwendige Änderungen in Unternehmen durchzusetzen, sondern dienen der Besitzstandswahrung. Die Banken sitzen im Aufsichtsrat, die Arbeitnehmer, die Gewerkschaften. In kaum einem Land der Welt haben Aktionäre so wenig Entscheidungsmacht wie in Deutschland. Das hat sich auch mit Crommes Kodex nicht geändert.
Die Cromme-Kommission hat eine Abschaffung der zweigliedrigen Board-Struktur ausdrücklich abgelehnt und somit den aus meiner Sicht wichtigsten Beitrag für eine effizientere Kontrolle. Ich will nicht bestreiten, dass es auch in Ländern mit eingliedrigen Boards Probleme gibt. Wenn ein Management wie bei Enron hochkriminelle Energie entwickelt, dann helfen die besten Systeme oft nichts. Aber in einem Fall wie Siemens, wo das offensichtlich nicht der Fall war, könnte ein Non Executive Chairman, der viel enger in das operative Geschäft eingebunden ist als ein Aufsichtsratsvorsitzender, wirksamer eingreifen. Das Governing Board von General Electric besteht aus 16 Mitgliedern einschließlich der Aufsichtsräte. Siemens hat einen Aufsichtsrat mit 20 Mitgliedern und einen Vorstand mit zehn Mitgliedern, also insgesamt 30 Chefs - fast doppelt so viele wie GE.
Mein dritter Kritikpunkt zielt auf die Ernennung der Aufsichtsräte. Der Cromme-Codex gab die Empfehlung, Vorstandsvorsitzende in der Regel nicht in den Aufsichtsrat wechseln zu lassen, schon gar nicht als dessen Chef. Siemens hat sich, wie viele andere Unternehmen, nicht an diese Empfehlung gehalten, als Heinrich von Pierer zum Aufsichtsratschef berufen wurde. Dass das überhaupt erlaubt ist, ist ein Skandal. Der Interessenkonflikt war in diesem Fall offensichtlich. Von Pierer musste allein deswegen zurücktreten, weil er als Chefaufseher bei der Untersuchung einer in seine Amtszeit fallende Affäre nicht glaubwürdig ist.
Im Fall von Siemens hat die Ernennung Crommes das eine oder andere akute Problem gelöst. Doch mit einer funktionierenden Corporate Governance hätte man sich manchen Kraftakt der letzten Wochen ersparen können.
Wolfgang Münchau ist Kolumnist der FTD und der FT. Er leitet den Wirtschaftsinformationsdienst eurointelligence.com.