Ob man nun von der "Mutter aller Reformen" sprechen will oder nicht - die Gesetzgebung in Deutschland wird transparenter, die Landtage bekommen wieder eine Funktion als Gesetzgeber, und der Bund wird handlungsfähiger.
Die politische Verantwortung auf verschiedene Ebenen wird klarer aufgeteilt. Die neue große Koalition korrigiert zugleich eine Verfassungsreform der ersten großen Koalition, die 1966 bis 1969 regierte. Damals wurden die Mischfinanzierungen und gemeinsamen Verantwortungen eingeführt, die jetzt reduziert werden. Das stärkt die Demokratie und verringert die Bürokratie.
Mehr Subsidiarität bedeutet auch mehr Wettbewerb, unter anderem im Bildungswesen. Der Protest der SPD-Bildungspolitiker dagegen ist verständlich; außer einigen allgemeinen Definitionen zur Hochschulreife und -abschlüssen sowie dem Recht auf Beteiligung an internationalen Bildungsvergleichen bleibt dem Bund nicht mehr viel. Auch Schulpolitiker in den Ländern befürchten, dass erst die Einheitlichkeit der Schulbildung verloren geht und später die finanzstarken Länder die schwächeren ausstechen können, die bei der Ausstattung und Besoldung nicht mehr mithalten können. In der Tat ist Wettbewerb problematisch, wenn die Startchancen unterschiedlich sind.
Experiment für Landtage
Auch für Schüler und Eltern wird es nicht einfacher, wenn sie umziehen müssen und nicht sicher sein können, ob sie einfach so die Schule wechseln können oder mit den Abschlüssen bestimmter Schulen an bestimmten Universitäten nicht angenommen werden. Andererseits sind in der Praxis auch heute die Unterschiede zwischen Schulen sehr groß, und viele Studenten beginnen ein Studium, ohne alle Voraussetzungen dafür zu haben, entsprechend größer ist die Abbrecherquote. Der Wettbewerbsföderalismus in der Bildung ist ein Experiment, bei dem den Landtagen große Bedeutung zukommt. Die Politik muss die anonymen Bildungsbürokratien zurückdrängen, die Selbstentscheidungsrechte von Schulen und Universitäten weiter ausweiten und sich den kritischen Fragen ihrer Bürger stellen. Deren Kinder haben ein Recht auf eine breite Bildung, die sich nicht nur auf das "Wirtschaftsleben" ausrichten darf. Verhindern, das müssen die Kritiker in der SPD wissen, lässt sich die Streichung der meisten bildungspolitischen Kompetenzen des Bundes ohnehin nicht. Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion hat nicht für die Bundeszuständigkeiten gekämpft, die Unionsländer sind in der Mehrheit, und das Verfassungsgericht hat ihre Ansprüche in mehreren Urteilen gestärkt.
Übernommen haben die Unterhändler der Koalition und der Länder die meisten der schon vor einem Jahr erarbeiteten Einigungen, die dem Bundesrat weniger Mitbestimmungsrechte geben und den Ländern einige Zuständigkeiten übertragen. Der Bund muss nun nicht mehr bei jeder Gesetzesänderung, die auch die Verwaltung der Länder betrifft, ewig mit dem Bundesrat verhandeln. Nur noch dann gibt es eine Mitbestimmungspflicht, wenn der Bund die Länder zu Geld- oder Sachleistungen an Dritte verpflichtet - eine verständliche Einschränkung. Wenn die Reform des Grundgesetzes in Kraft getreten ist, müssten die Länder nun ihrerseits die Autonomie der Gemeinden stärken, auch die finanzielle, und nicht ständig mit den Städten und Gemeinden das machen, was sie dem Bund immer vorgeworfen haben: sich überall einzumischen.
Neuland sind die Abweichungsrechte beim Umweltrecht. Für die Wirtschaft ist es gut, dass der Bund jetzt ein einheitliches Umweltgesetzbuch schaffen kann. Abweichungsrechte werden vor allem die großen Bundesländer wahrnehmen, deren Bürokratie Sonderregelungen etwa beim Landschaftsschutz erarbeiten kann.
Der Hauptwiderstand gegen die Föderalismusreform kommt erwartungsgemäß von den Beamtenverbänden. Erstens wird an den berühmten und für Nichtbeamte unverständlichen "hergebrachten Grundsätzen des Berufsbeamtentums" sachte gekratzt - sie dürfen nämlich künftig "weiterentwickelt" werden. Zweitens wird die einheitliche Besoldung und Versorgung endgültig aufgesprengt, das heißt, es wird sich schnell ein System unterschiedlicher Bezahlung entwickeln. Die einzige Möglichkeit für den Beamtenbund, dies zu verhindern, wäre ein Veto der FDP in mehreren Bundesländern. Zwar waren die Liberalen - auch wenn ihr Image das Gegenteil vermuten lässt - stets eine beamtenfreundliche Partei. Aber diesen Versuch wird sie sich nur um den Preis eines völligen Glaubwürdigkeitsverlustes ihrer Wirtschaftspolitik leisten können.
Nationaler Stabilitätspakt
Gelungen ist etwas, das Theo Waigel und Hans Eichel seit 1997 immer wieder vergeblich versucht haben: ein nationaler Stabilitätspakt. Bund und Länder sind nun zur gemeinsamen Einhaltung der Maastricht-Kriterien verpflichtet und müssten sich Strafzahlungen an die EU im Falle eines geahndeten Verstoßes teilen. In der Praxis bedeutet das eine zusätzliche Motivation für die Politik, die Drei-Prozent-Marke bei der Netto-Neuverschuldung ab 2007 tatsächlich zu unterschreiten. Ein Schönheitsfehler bleibt, dass eine wirtschaftspolitische Koordination nicht vorgesehen ist, also der Wachstumsteil des EU-Stabilitätspaktes fehlt.
Nun ist die Wirtschaftsautonomie der Länder gering. Mehr finanzpolitischen Spielraum sollen sie erst durch den zweiten Teil der Reform bekommen, über den frühestens ab Herbst 2006 diskutiert wird. Darin wird es um eine Aufteilung der Steuerkompetenzen von Bund und Ländern gehen. Im Extremfall würden regional unterschiedliche Substanz- oder Verbrauchsteuern möglich. Ein Projekt, das vermutlich noch einmal einige Jahre braucht.
Der eigentlich fällige letzte Schritt, eine Verringerung der Zahl der Bundesländer, ist nur langfristig möglich. Sie liegt auch nicht in der Kompetenz des Bundesgesetzgebers, deshalb ist Kritik am mangelnden Reformwillen der Koalition in dieser Frage völlig unangebracht. Länder können sich nur zusammenschließen, wenn die Bevölkerung das mehrheitlich will. Dafür ist der Druck selbst auf überschuldete Länder wie Bremen oder das Saarland noch nicht groß genug.
Peter Ehrlich ist Politischer Korrespondent der FTD. Er schreibt jeden zweiten Donnerstag an dieser Stelle.