Der Streit ums gemeinsame Kulturgut ist ein fester Bestandteil der herzlichen Abneigung zwischen Deutschen und Österreichern. Mozart wollen beide, Hitler keiner, man kennt das. Neueste Episode in dieser Possengeschichte: ein Rechtsstreit um die alpenländische Grußformel "Griaß di".
Selbige druckte der Tiroler Jungunternehmer Philipp Reindl auf T-Shirts, die er im Internet verkaufte. Kein großes Geschäft, fünf bis sechs Stück pro Woche wurden geordert. Dann kam unschöne Post von der deutschen Firma Mayr & Abel Druck aus dem Allgäu: Man habe sich "Griaß di" schützen lassen, Reindl müsse seine T-Shirts vom Markt zu nehmen, sonst sehe man sich leider gezwungen rechtliche Schritte einzuleiten.
"Ich finde es eine Frechheit, dass eine deutsche Firma einem Tiroler das 'Griaß di' wegnimmt", klagte der 30-Jährige. Der Staatssender ORF machte daraus eine nationale Angelegenheit. Passanten spien ihre Empörung in die Kameras, auf Facebook bildeten sich spontan Protestgruppen, Anwälte erklärten, man könne "Griaß di" gar nicht schützen, weil die einzigartige Wortfolge österreichisches Allgemeingut sei.
Die Tiroler Wirtschaftskammer leitete rechtliche Schritte ein. "Das 'Griaß di' gehört uns Tirolern und daran führt kein Weg vorbei", sagt Wirtschaftskammerpräsident Jürgen Bodenseer. Und die Tiroler Versicherung erinnert daran, dass sie bereits 2004 mit "Griaß di" geworben habe. Wenn es nach der EU gehe, dann werde man in Zukunft nur gegen Entgelt grüßen dürfen, sagte ein Sprecher.
Denn natürlich ist die EU auch in diesem Fall an allem schuld, genauer gesagt: das Europäische Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt im spanischen Alicante. Dort haben sich die Deutschen das "Griaß di" gleich für mehrere Produktgruppen schützen lassen, darunter Flyer, Socken, Mützen, Turn- und Sportschuhe aber auch "Schaufeln zur Entsorgung von Hundekot und Tierexkrementen".
Das Österreichische Patentamt in Wien findet das Vorgehen der EU-Behörde "problematisch", wie es in einer offiziellen Stellungnahme diplomatisch heißt. Ausschlaggebend für eine Registrierung als Wortmarke sei, ob "eine Bezeichnung oder ein Logo im Wirtschaftsleben als unterscheidendes Unternehmenskennzeichen angesehen werden kann".
Nun soll der Innsbrucker Patentanwalt Paul Torggler das "Griaß di" retten. Er hat in Alicante die Löschung der Marke beantragt und beruft sich auf den Präzedenzfall "Bon Soir": Das deutsche Bundespatentgericht habe seinerzeit den Markenschutz gekippt mit der Begründung, dass Markenrechte nicht für Grußworte wie "Hallo", "Ciao" und "Hey" gelten.
In Österreich werden derweil Forderungen nach dem juristischen Gegenschlag laut. Das bayerische "Servus" lässt sich zwar nicht in Geiselhaft nehmen, weil mehrere Firmen daran Markenrechte beanspruchen. "Pfiat di" wäre allerdings noch zu haben.
Im Allgäu sieht man die Wut der Nachbarn gelassen. "Griaß di" sei mitnichten eine österreichische Spezialität, erklärt Mayr & Abel, sondern werde im "ganzen oberdeutschen Sprachraum, insbesondere in Süddeutschland, Österreich und Südtirol" verwendet. Und man wolle niemandem das Grüßen verbieten, sondern nur "unsere Idee schützen". Die seit 2004 darin besteht, Textilien zu bedrucken und die leider "durch zahlreiche Firmen nachgeahmt" werde.
Auch der Auslöser der öffentlichen Empörung geht inzwischen pragmatisch mit der Rechtslage um: Philip Reindl bietet nun T-Shirts mit der Grußformel "Griaß enk" an.
Dafür gibt es keinen Markenschutz. Noch nicht.