Die Bundesregierung will Existenzgründungen erleichtern. Damit soll vor allem der Mittelstand gestärkt werden. Der Gesetzentwurf ist Teil der "Agenda 2010".
Wie das Justizministerium mitteilte, beschloss das Kabinett am Mittwoch einen Gesetzentwurf, mit dem das Mindeststammkapital der Gesellschaften mit beschränkter Haftung (GmbH) von derzeit 25.000 Euro auf 10.000 Euro gesenkt wird. Das Gesetz soll zum 1. Januar 2006 in Kraft treten.
"Die Bundesregierung trägt mit dem Entwurf dem Wandel des Wirtschaftslebens Rechnung. Die Mehrzahl der Neugründungen sind nicht mehr Produktionsunternehmen, sondern Unternehmen aus dem Dienstleistungssektor, die oft weniger Startkapital benötigen", sagte Justizministerin Brigitte Zypries. Gerade Kleinunternehmen und Existenzgründer könnten durch dieses Gesetz leichter eine Gesellschaft gründen als bisher.
Der Gesetzentwurf ist Teil des 20-Punkte-Programms zur Fortsetzung der "Agenda 2010", das Bundeskanzler Gerhard Schröder in seiner Regierungserklärung am 17. März 2005 vorgestellt hatte.
Die vom Kabinett auf den Weg gebrachte Herabsetzung des GmbH-Mindestkapitals wird nach Einschätzung der Wirtschaftsauskunftei Creditreform weitere Pleiten auslösen. "Die Herabsetzung des Stammkapitals auf 10.000 Euro wird die ohnehin schon ausgeprägte Insolvenzanfälligkeit dieser Rechtsform weiter erhöhen", hatte die Auskunftei im Mai gewarnt. Je niedriger das Haftungskapital sei, desto höher sei das Insolvenzrisiko. Analysen von Creditreform hätten ergeben, dass GmbHs mit einem Haftungskapital von mehr als 50.000 Euro seltener Pleite gingen als GmbHs mit dem bisherigen Mindeststammkapital von 25.000 Euro.
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