Euro-Rettungsfonds soll Staaten auf vier Wegen helfen
Das heißt aber nicht, dass der Rettungsfonds seine Arbeit nicht aufnehmen kann. Nur muss dann in Deutschland entweder der Haushaltsausschuss oder der ganze Bundestag Finanzhilfen billigen, die den Bundesetat belasten. Das Sondergremium war vor kurzem ins Leben gerufen worden, um in besonders eiligen Fällen rasch grünes Licht für EFSF-Hilfen zu geben. Die Entscheidung in Karlsruhe könnte also die Abstimmung im Bundestag über den weiteren Einsatz deutscher Kreditgarantien im Rahmen des Euro-Rettungsschirms verlangsamen. Eigentlich sollte sich der neunköpfige Ausschuss am heutigen Freitag konstituieren.
Die Verfassungsrichter hatten in ihrem Urteil zum Euro-Rettungsschirm im September zur Auflage gemacht, dass der Bundestag an allen Entscheidungen über Finanzhilfen größeren Umfangs beteiligt werden müsse, wenn dadurch Belastungen für den Bundeshaushalt entstehen. Nach dem im Oktober verabschiedeten Gesetz sollen Nothilfen zur Vermeidung von "Ansteckungsgefahren" in der Regel allein von den neun Mitgliedern des Gremiums beschlossen werden.
Damit seien die Informations- und Widerspruchsrechte des Bundestags nicht ausreichend gewahrt, argumentierte der SPD-Abgeordnete Peter Danckert, der gemeinsam mit seinem Fraktionskollegen Swen Schulz die Klage eingereicht hat. "Die parlamentarischen Rechte der Opposition werden durch dieses Kleinstgremium auf Null reduziert", sagte Danckert.
Der zweite Senat folgte dieser Argumentation: "Bis zur Entscheidung in der Hauptsache könnte das Sondergremium Entscheidungen treffen, die die Statusrechte der Antragsteller im Hinblick auf die haushaltspolitische Gesamtverantwortung des Bundestags berühren."