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Merken   Drucken   29.09.2006, 15:39 Schriftgröße: AAA

"Gegen Nazis" ist gegen das Recht  

Der Vertrieb und Verkauf von Anti-Nazi-Symbolen ist strafbar: Das Stuttgarter Landgericht verhängte am Freitag gegen einen Versandhändler eine Geldstrafe in Höhe von 3600 Euro. Er hatte auch einige Politiker beliefert.
Verfassungswidrig: Anti-Nazi-Symbolik   Verfassungswidrig: Anti-Nazi-Symbolik
Der 32-Jährige habe Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen verwendet, sagte Richter Wolfgang Küllmer. Es gehe um die grundsätzliche Tabuisierung von NS-Symbolen, unabhängig von den Beweggründen. Die Staatsanwaltschaft hatte eine Geldstrafe in Höhe von 6000 Euro beantragt. Die Verteidigung hatte keinen konkreten Strafantrag gestellt.
In dem Prozess ging es um die Frage, inwieweit das öffentliche Verwenden und Verbreiten eines etwa nach Art eines Halteverbotschildes durchgestrichenen Hakenkreuzes strafbar ist. Der Geschäftsführer des Versandhandels Nix Gut, Jürgen Kamm, kündigte Revision gegen das Urteil an. Vom Bundesgerichtshof erwarte er einen Freispruch. "Es ist nicht nachvollziehbar, dass ich Rechtsradikalismus fördern soll." Das Gericht verhängte gegen Kamm eine Geldstrafe von 90 Tagessätzen zu je 40 Euro. Damit gilt er als vorbestraft.

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  • AP, 29.09.2006
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