FTD.de » Politik » Gesetzgebung im Eiltempo

Merken   Drucken   13.10.2008, 11:48 Schriftgröße: AAA

Hintergrund: Gesetzgebung im Eiltempo  

Die Bundesregierung will kurzen Prozess machen: Binnen einer Woche will sie ihr Rettungspaket für den Finanzmarkt durch das parlamentarische Verfahren peitschen. FTD.de erklärt, wie das Eilverfahren funktioniert.
Der Plan kann nur gelingen, wenn die Beteiligten mitspielen. So müssen sich die Bundestagsfraktionen bereit erklären, auf die üblichen Beratungsfristen zu verzichten. "Das ist alles eine Frage der Absprache", hieß es beim Bundestag dazu. Der Gesetzentwurf wird daher auch über die Fraktionen in den Bundestag eingebracht. Dadurch wird eine zeitraubende Prüfung der Vorlage durch den Bundesrat umgegangen. Die Länderkammer hat bei Regierungsvorlagen mindestens drei Wochen Zeit, eine Stellungnahme zu einem Gesetzentwurf abzugeben.
Ein spezielles Eilgesetzgebungsverfahren kennt das Grundgesetz dagegen nicht. Doch gibt es in der bundesdeutschen Geschichte einige Beispiele für gesetzliche Regelungen, die im Eiltempo verabschiedet wurden. Das gilt zum Beispiel für das Kontaktsperre-Gesetz aus dem Jahr 1977. Während der Entführung von Arbeitgeberpräsident Hanns Martin Schleyer, wurde innerhalb von drei Tagen eine Regelung verabschiedet, mit dem die Kontakte von einsitzenden Terroristen mit ihren Verteidigern untersagt werden konnten.

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