FTD.de » Politik » Was das BKA künftig darf

Merken   Drucken   12.11.2008, 18:33 Schriftgröße: AAA

Zustimmung vom Bundestag: Was das BKA künftig darf  

Nach langen und zähen Verhandlungen hat der Bundestag dem Bundeskriminalamt mehr Kompetenzen bei der Terrorbekämpfung eingeräumt. Gegen den Widerstand der Opposition beschloss das Parlament das neue BKA-Gesetz. FTD.de beantwortet die wichtigsten Fragen zur Reform. von Kai Beller (Berlin)
Bevor das Gesetz in Kraft treten kann, muss der Bundesrat noch zustimmen, dessen Entscheidung noch für dieses Jahr geplant ist. Die Grünen kündigten umgehend eine Klage gegen das neue Gesetz vor dem Bundesverfassungsgericht an.
Erstmals soll das Bundeskriminalamt nicht allein Befugnisse für die Strafverfolgung, sondern auch für die Terrorabwehr bekommen. Dazu zählt auch die Möglichkeit zu Online-Durchsuchungen und damit zum heimlichen Zugriff auf Computer. Vor allem dieser Punkt hatte für Streit auch innerhalb der Koalition gesorgt, die sich erst vergangene Woche auf das "Gesetz zur Abwehr von Gefahren des internationalen Terrorismus durch das Bundeskriminalamt" verständigte.
Die Online-Durchsuchungen sollen nun bis 2020 befristet werden. Die neuen Befugnisse gehen aber weit darüber hinaus und schließen auch die Rasterfahndung, den Lauschangriff auf Wohnungen und das Abhören von Telefonen ein.
Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble betonte, die Befugnisse des BKA würden damit lediglich an die der Landeskriminalämter angepasst. Der Staat müsse die Bürger schützen können. "Das ist kein Angriff auf den Rechtstaat, sondern die Verteidigung des Rechtstaats." Es seien ausreichende richterliche Kontrollen vorgesehen. Hier die Befugniss im Einzelnen:

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