Justizministerin Zypries will den EU-Haftbefehl retten
"Deutsche Staatsbürger brauchen nicht zu fürchten, im Ausland willkürlich Vollstreckungsmaßnahmen ausgesetzt zu werden", sagte die Justizministerin am Mittwoch in Karlsruhe. Der Anwalt von Beschwerdeführer Mamoun Darkazanli warf Zypries dagegen vor, das im August 2004 eingeführte vereinfachte Auslieferungsverfahren garantiere den Betroffenen keinen wirksamen Grundrechtsschutz.
In einer zweitägigen Anhörung prüft das Karlsruher Gericht derzeit, ob der auf einen EU-Rahmenbeschluss aus dem Jahr 2002 zurückgehende Europäische Haftbefehl mit dem Grundgesetz vereinbar ist. Dabei geht es um die Verfassungsbeschwerde des unter Terrorverdacht stehenden Deutsch-Syrers Darkazanli. Die Karlsruher Richter hatten eine Auslieferung des 46-jährigen Hamburger Kaufmanns an Spanien im November per Eilbeschluss gestoppt. Ein Urteil wird erst in einigen Monaten erwartet.
Rechtsstaatliche Grundsätze in der ganzen EU gewährleistet
Zypries versicherte, auch nach der Einführung des EU-Haftbefehls komme eine Auslieferung nur in Betracht, wenn die Tat in beiden beteiligten Staaten strafbar sei. Allerdings entfalle eine Prüfung im Einzelfall, weil der Rahmenbeschluss die gegenseitige Anerkennung der Strafbarkeit in einem Katalog von 32 Deliktsgruppen bereits festlege. "In allen EU-Staaten ist die Berücksichtigung rechtsstaatlicher Grundsätze gewährleistet", sagte die Ministerin. Sie bekräftigte die Notwendigkeit einer europaweiten Strafverfolgung. "Es darf in der EU keinen Rückzugsraum für Straftäter geben", so Zypries.
Nach Ansicht von Darkazanlis Anwalt fehlt der Regelung die demokratische Legitimation, weil der Rahmenbeschluss von der Regierung und nicht vom Parlament beschlossen worden ist. Der Bundestag habe die zwingende EU-Vorgabe bei der Umsetzung in deutsches Recht im Wesentlichen nur noch "durchwinken" können.
Nach den Terroranschlägen in New York vom September 2001 hatte die EU ihre Zusammenarbeit in Justizfragen vertieft. Zu den beschlossenen Maßnahmen gehört der EU-Haftbefehl. Er soll die rasche Auslieferung eines Tatverdächtigen innerhalb der 25 EU-Staaten ermöglichen.