FTD.de » Politik » Deutschland » Abgeordnete streiten um den vorletzten Willen

Merken   Drucken   27.03.2007, 16:41 Schriftgröße: AAA

Abgeordnete streiten um den vorletzten Willen  

Millionen Menschen haben festgelegt, was mit ihnen im Fall einer tödlichen Erkrankung oder eines schweren Unfalls geschehen soll. Ein gesetzliche Grundlage für solche Patientenverfügungen fehlt bisher. Das will der Bundestag nun nachholen, doch es gibt Kritik an dem Vorhaben. von Kai Beller (Berlin)
Der Präsident der Bundesärztekammer, Jörg-Dietrich Hoppe, will ...   Der Präsident der Bundesärztekammer, Jörg-Dietrich Hoppe, will kein Gesetz
"Krankheitsverläufe sind immer individuell und lassen sich nicht einfach per Gesetz regeln", sagte Ärztekammerpräsident Jörg-Dietrich Hoppe am Dienstag in Berlin. Es sei mehr als fraglich, ob mit einem Gesetz zur Patientenverfügung Rechtsklarheit geschaffen werde. Die Mediziner fürchten, dass eine gesetzliche Regelung ihren Handlungsspielraum bei der Versorgung Schwerstkranker einschränkt. Hoppe will daher eine schlanke Regelung. "Wir plädieren dafür, dass sich der Gesetzgeber auf Verfahrensvorschriften beschränkt.
Beherrscht wird die Debatte jedoch von zwei Gesetzentwürfen, die sich an einer detaillierten Regelung versuchen. Am Donnerstag werden die Abgeordneten zum ersten Mal über die gesetzliche Regelung von Patientenverfügungen debattieren. Eine einheitliche Position ist in keiner der Fraktionen zu erkennen. Einigkeit herrscht aber darüber, dass die Grenze zur aktiven Sterbehilfe nicht überschritten werden darf.
Der Parlamentarische Geschäftsführer der Unionsfraktion, Norbert Röttgen (CDU), sagte, dass die Abgeordneten erst am Beginn einer Meinungsbildung stünden. Da es sich um eine Gewissensentscheidung handelt, gilt kein Fraktionszwang.

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