FTD.de » Politik » Deutschland » Ärzte wenden Strafregeln vorerst ab

Merken   Drucken   13.02.2006, 10:39 Schriftgröße: AAA

Ärzte wenden Strafregeln vorerst ab  

Die Koalitionsfraktionen haben die umstrittenen Strafzahlungen für Ärzte, die zu teure Medikamente verschreiben, an entscheidender Stelle entschärft. Statt Strafzahlungen können Kassenärztliche Vereinigungen und Krankenkassen nun auch andere Vereinbarungen schließen, um die Arzneimittelausgaben in ihrer Region zu begrenzen. von Ulrike Sosalla, Berlin
Damit wird die so genannte Bonus-Malus-Regelung, gegen die Ärztevertreter seit Wochen Sturm liefen, in den meisten Regionen wohl vorerst nicht zur Anwendung kommen. Die Neuregelung ist Teil der Änderungen am Arzneimittelsparpaket, auf die sich Union und SPD am Freitag geeinigt haben. Das Gesetz soll am Donnerstag im Bundestag beschlossen werden.
Die stellvertretende SPD-Fraktionsvorsitzende Elke Ferner betonte im Gespräch mit der FTD, dass die Versorgung der Patienten durch die Regelung im Gegensatz zu den Warnungen einiger Ärzteverbände nicht gefährdet werde.
Als weitere Änderungen an dem Gesetz fügt die Koalition neue Rabattmöglichkeiten für Pharmafirmen ein. Zudem sollen die Krankenkassen prüfen, ob sie Patienten Zuzahlungen erlassen, wenn sie sich besonders preisgünstige Arzneien verschreiben lassen. Unternehmen können Rabatte aushandeln Die nun vereinbarten Änderungen markieren das Ende der Debatte um das Arzneimittelsparpaket, das die Medikamentenausgaben der Krankenkassen in diesem Jahr begrenzen soll. Das Gesamtvolumen der Einsparungen von 1,3 Mrd. Euro jährlich werde durch die Änderungen nicht beeinflusst, sagte Ferner.
Das Gesetz ist eine Notbremse für die Arzneimittelausgaben. Im vergangenen Jahr hatten die Krankenkassen 16,8 Prozent oder 3 Mrd. Euro mehr für Medikamente ausgegeben als 2004. Der größte Teil des Anstiegs geht auf die Verschreibung neuer und daher teurerer Mittel zurück, den so genannten Struktureffekt.
Das Gesetz verschärft daher die Preiskontrollen für Arzneimittel. Künftig sollen die Festbeträge auf niedrigerem Niveau festgesetzt werden als bisher. Festbeträge sind die Höchstpreise, die die gesetzlichen Krankenkassen für ein Mittel erstatten. Es gibt sie für viele Nachahmermedikamente (Generika) und für solche patentgeschützten Mittel, die nach Ansicht der Krankenkassen und Ärzte keine echte Innovation darstellen.
Neu ist, dass Pharmafirmen, die den Preis ihres Produkts nicht auf den Festbetrag absenken, mit den Krankenkassen Rabatte aushandeln können, um die Patienten trotzdem ohne Zuzahlung zu versorgen. Hintergrund der Regelung ist, dass sie den Firmen erlaubt, den Listenpreis in Deutschland auf hohem Niveau zu halten. Dieser Listenpreis dient in zahlreichen anderen Ländern als Referenzpreis.
  • Aus der FTD vom 13.02.2006
    © 2006 Financial Times Deutschland,
Bookmarken   Drucken   Senden   Leserbrief schreiben   Fehler melden  
Kommentare
Kommentar schreiben Pflichtfelder*





Den Parameter für die jeweilige Rubrik anpassen: @videoList
  • Pläne zur Einlagensicherung: Für die Kanzlerin ein Angebot zur Güte

    Die Bundeskanzlerin lehnt Eurobonds kategorisch ab. Vielleicht könnte sie den Plänen zu einer europäischen Einlagensicherung eher zustimmen? Das Vertrauen in die Banken würde steigen. mehr

  •  
  • blättern
Tweets von FTD.de Politik-News

Weitere Tweets von FTD.de

  26.05. Der Test zu Pfingsten Kennen Sie sich mit Feiertagen aus?

Wann gilt ein bundesweites Tanzverbot? Existiert ein offizieller Vatertag? In Deutschland gibt es viele gesetzliche und kirchliche Feiertage: Was wissen Sie darüber?

An welchem Feiertag gilt ein gesetzliches Tanzverbot in Deutschland?

Der Test zu Pfingsten: Kennen Sie sich mit Feiertagen aus?

Alle Tests

FTD-Wirtschaftswunder Weitere FTD-Blogs

alle FTD-Blogs

Newsletter:   Newsletter: Eilmeldungen Politik

Ob Regierungsauflösung oder Umfragehoch für die Linkspartei - erfahren Sie wichtige Politik-Nachrichten, sobald sie uns erreichen.

Beispiel   |   Datenschutz
 



EUROPA

mehr Europa

INTERNATIONAL

mehr International

KONJUNKTUR

mehr Konjunktur

 
© 1999 - 2012 Financial Times Deutschland
Aktuelle Nachrichten über Wirtschaft, Politik, Finanzen und Börsen

Börsen- und Finanzmarktdaten:
Bereitstellung der Kurs- und Marktinformationen erfolgt durch die Interactive Data Managed Solutions AG. Es wird keine Haftung für die Richtigkeit der Angaben übernommen!

Über FTD.de | Impressum | Datenschutz | Disclaimer | Mediadaten | E-Mail an FTD | Sitemap | Hilfe | Archiv
Mit ICRA gekennzeichnet

VW | Siemens | Apple | Gold | MBA | Business English | IQ-Test | Gehaltsrechner | Festgeld-Vergleich | Erbschaftssteuer
G+J Glossar
Partner-Angebote