Damit wird die so genannte Bonus-Malus-Regelung, gegen die Ärztevertreter seit Wochen Sturm liefen, in den meisten Regionen wohl vorerst nicht zur Anwendung kommen. Die Neuregelung ist Teil der Änderungen am Arzneimittelsparpaket, auf die sich Union und SPD am Freitag geeinigt haben. Das Gesetz soll am Donnerstag im Bundestag beschlossen werden.
Die stellvertretende SPD-Fraktionsvorsitzende Elke Ferner betonte im Gespräch mit der FTD, dass die Versorgung der Patienten durch die Regelung im Gegensatz zu den Warnungen einiger Ärzteverbände nicht gefährdet werde.
Als weitere Änderungen an dem Gesetz fügt die Koalition neue Rabattmöglichkeiten für Pharmafirmen ein. Zudem sollen die Krankenkassen prüfen, ob sie Patienten Zuzahlungen erlassen, wenn sie sich besonders preisgünstige Arzneien verschreiben lassen.
Unternehmen können Rabatte aushandeln
Die nun vereinbarten Änderungen markieren das Ende der Debatte um das Arzneimittelsparpaket, das die Medikamentenausgaben der Krankenkassen in diesem Jahr begrenzen soll. Das Gesamtvolumen der Einsparungen von 1,3 Mrd. Euro jährlich werde durch die Änderungen nicht beeinflusst, sagte Ferner.
Das Gesetz ist eine Notbremse für die Arzneimittelausgaben. Im vergangenen Jahr hatten die Krankenkassen 16,8 Prozent oder 3 Mrd. Euro mehr für Medikamente ausgegeben als 2004. Der größte Teil des Anstiegs geht auf die Verschreibung neuer und daher teurerer Mittel zurück, den so genannten Struktureffekt.
Das Gesetz verschärft daher die Preiskontrollen für Arzneimittel. Künftig sollen die Festbeträge auf niedrigerem Niveau festgesetzt werden als bisher. Festbeträge sind die Höchstpreise, die die gesetzlichen Krankenkassen für ein Mittel erstatten. Es gibt sie für viele Nachahmermedikamente (Generika) und für solche patentgeschützten Mittel, die nach Ansicht der Krankenkassen und Ärzte keine echte Innovation darstellen.
Neu ist, dass Pharmafirmen, die den Preis ihres Produkts nicht auf den Festbetrag absenken, mit den Krankenkassen Rabatte aushandeln können, um die Patienten trotzdem ohne Zuzahlung zu versorgen. Hintergrund der Regelung ist, dass sie den Firmen erlaubt, den Listenpreis in Deutschland auf hohem Niveau zu halten. Dieser Listenpreis dient in zahlreichen anderen Ländern als Referenzpreis.