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Merken   Drucken   19.12.2006, 20:01 Schriftgröße: AAA

Agenda: Das Kreuz mit der Diskriminierung

Das neue Gleichbehandlungsgesetz erzürnt die Unternehmer. Verunsicherte Personalchefs legen Kriegskassen für Prozesskosten an und zögern bei Einstellungen. Längst nutzen Klageprofis das Gesetz als Einnahmequelle aus. von Nina Klöckner (Hamburg)
Ob Mann, ob Frau, ob Moslem oder Christ -  das neue Gesetz will ...   Ob Mann, ob Frau, ob Moslem oder Christ - das neue Gesetz will jede Diskriminierung am Arbeitsplatz abschaffen
Bestimmt ist sie nicht nur vor Gericht eine Granate. Süß, wie sie sich an ihre Gesetze klammert. Leider ist das nur ein Foto, daneben folgender Text: "Bildhübsche dynamische Anwältinnen zwischen 25 und 35 Jahren mit deutlich zweistelligen Examina und akzentfreiem Englisch gesucht."
Noch nie hat die Frankfurter Kanzlei Greenfort auf eine Stellenanzeige so viele Reaktionen bekommen. Selbst Hochschulprofessoren richteten den Anwälten ihre Glückwünsche aus. "Es war ein bundesweiter Sturm, den wir so nicht erwartet hatten", sagt Daniel Röder, der für die Anzeige verantwortlich ist. Die Annonce war zwar ernst gemeint, formal jedoch eine Katastrophe. Mit voller Absicht. Kleingedruckt und am Rande wurden Interessenten über den Spaß aufgeklärt: "Wie viele Verstöße gegen das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz würde ein solcher Anzeigentext enthalten? Wer es weiß, sollte sich bei uns als Rechtsanwalt (m/w) im Arbeitsrecht bewerben."
Nicht alle trauen sich, so spielerisch mit der neuen Verordnung umzugehen. Denn seit das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) Mitte August in Kraft getreten ist, herrscht bei den Unternehmen hierzulande vor allem eines: grenzenlose Verunsicherung. Unternehmen krempeln ihr Personalwesen um, erste Firmen stellen Geld zurück, um sich gegen drohende Klagewellen zu wappnen. Mancher Mittelständler traut sich erst gar nicht mehr, offene Stellen zu besetzen. Aus Angst vor teuren Fehlern. Kritik hagelt es von allen Seiten. "Das Gesetz wird keinen Mitarbeiter zusätzlich in Lohn und Brot bringen", sagt Peter Haas, Sprecher der Handwerkskammer Hamburg: "Eher dürfte das Gegenteil der Fall sein."
Das junge Gesetz der Großen Koalition hat es rasant zu Berühmtheit geschafft. Eigentlich war die Gleichstellung ja geregelt. Artikel 3 des Grundgesetzes sagt, niemand dürfe "wegen seines Geschlechts, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden". Allein zum Schutz von Behinderten gibt es 86 gesetzliche Vorschriften.
Umso erstaunlicher war es, dass Union und SPD mit dem AGG nicht nur einen Auswuchs europäischer Regulierungswut in den deutschen Rechtsalltag überführten, sondern die EU-Vorgaben an manchen Stellen sogar noch verschärften.
Das Ergebnis ist allerorten zu bewundern. Fortbildungskurse über die Folgen der Änderungen haben Hochkonjunktur, selbst Kleinstunternehmer müssen ganz genau wissen, was künftig erlaubt oder verboten ist. Drei große Versicherungskonzerne bieten inzwischen Policen an, mit denen man sich für 800 Euro vor drohenden Schmerzensgeldklagen schützen kann.
Die Verunsicherung sitzt tief. Nach einer Umfrage des Instituts für Mittelstandsforschung (IfM) sagen 60 Prozent der Unternehmen, dass sich der Verwaltungsaufwand, der Beratungsbedarf und die Rechtsunsicherheit noch stark vermehren werden. Und 40 Prozent der Teilnehmer gehen sogar davon aus, dass ihre Bereitschaft sinken wird, neue Mitarbeiter einzustellen. "Für viele Firmen bedeutet das neue Gesetz einen Kulturbruch", sagt Greenfort-Anwalt Röder, "weil künftig alles sehr formalisiert ablaufen muss."

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  • Aus der FTD vom 20.12.2006
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