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Merken   Drucken   19.12.2007, 20:15 Schriftgröße: AAA

Agenda: Der große Arge-Ärger

Dossier Es war ein gutes Jahr für den Arbeitsmarkt. Ein Urteil aus Karlsruhe könnte alles ändern - und die Arbeitslosenbetreuung erneut vom Kopf auf die Füße stellen. von Maike Rademaker (Anklam)
Die Gänge in der Sozialagentur Anklam sind leer an diesem Mittwoch, Anfang Dezember. Während unten in der Sparkasse die Anklamer sich mit Geld versorgen, sind es im ersten Stock nur ein paar Hartz-IV-Empfänger, die einen Termin haben. "Voll ist es eher Ende des Monats, wenn das Geld ausgeht", sagt Peter Heller, Bereichsleiter der Sozialagentur. Auch wenige Meter weiter, in der Agentur für Arbeit, ist wenig los.
Auf den Fluren der Arbeitsagenturen warten derzeit weniger Menschen   Auf den Fluren der Arbeitsagenturen warten derzeit weniger Menschen
Friedliche Stimmung in dem kleinen Ort in Mecklenburg-Vorpommern. Selbst hier, wo die Arbeitslosigkeit im Oktober einen Rekordwert von 27,2 Prozent erreicht hat, ist der Aufschwung spürbar: 111 Arbeitslose weniger gibt es im Vergleich zum Vorjahr - damals waren es 4049.
Selbst hier scheint es also zu funktionieren: die gute Konjunktur im Zusammenspiel mit dem 2004 erfundenen seltsamen System aus Arbeitslosengeld I, Arbeitslosengeld II, Agentur, Arbeitsgemeinschaft und all den anderen Konstruktionen, wo Arbeitslose Geld und Rat erhalten.
Die Zahlen sind beeindruckend: 617.000 Arbeitslose weniger als 2006, über 1,6 Millionen weniger als im Schockmonat Januar 2005, als die Zahl erstmals über fünf Millionen stieg. Die größte Sozialreform der Bundesrepublik ist kein Aufreger mehr. Bis Donnerstag.
Denn die Ruhe trügt. In den Behörden brodelt es. Nicht wieder, immer noch. Donnerstag wird das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe entscheiden, ob das System erneut umgebaut werden muss.
Ob Arbeitslose, die mühsam haben lernen müssen, was Agentur, was Sozialagentur, was Arbeitsgemeinschaft ist, umdenken müssen. Ob ein verwaltungs- und finanztechnischer Streit, der seit drei Jahren die gesamte Arbeitsmarktverwaltung bremst, ein Ende findet.
Der Streitpunkt: Als Arbeitslosenhilfe - vormals Sache der Bundesagentur (BA) - und Sozialhilfe - vormals Sache der Kommunen- zusammengelegt wurden, plante man Hilfe aus einer Hand: Der Arbeitslose sollte künftig eine Behörde aufsuchen. Doch es wurde lange gerungen, zwischen Rot-Grün und Opposition, zwischen Bund, Ländern und Kommunen, dass als Kompromiss letzten Endes drei Gebilde herausgekommen sind: einmal 353 sogenannte Arbeitsgemeinschaften (Arge) aus Agenturen und Kommunen. Darin sind die Kommunen für die Kosten der Unterkunft zuständig, und sie stellen soziale Beratung wie Suchttherapien. Der Job der Agenturen ist die Arbeitsvermittlung. Hinzu kommen 69 Kommunen, die über eine Experimentierklausel das Recht bekommen haben, ohne die Agenturen zu arbeiten. In 19 Kommunen wiederum erfolgt die Betreuung getrennt nach Agenturen und Kommunen. So weit, so verwirrend.
Es sind die Arbeitsgemeinschaften, die für Streit gesorgt haben. Auf den ersten Blick scheinen die Argen eine gute Lösung zu sein, intern zofft man sich um die Zuständigkeit. "Wir erhoffen uns von dem Urteil mehr Klarheit - wer welche Aufgaben hat und wie die Kompetenzen verteilt sind zwischen Bund, Ländern und Gemeinden", sagt Heinrich Alt, Vorstandsmitglied der BA.
Klarheit wünscht sich auch der Hauptgeschäftsführer des Deutschen Landkreistags, Hans-Günter Henneke. Elf seiner Landkreise waren es, die geklagt haben. Ihr Vorwurf: Verfassungsrechtlich sei es nicht möglich, dass Kommunen Bundesaufgaben übernehmen, aber das Geld dafür nicht bekommen. Und noch weniger ist man damit einverstanden, sich ständig über Kompetenzen mit der Bundesagentur zu streiten. Kurz: Der Landkreistag und seine Kommunen wollen die Hartz-IV-Betreuer für sich. Und zwar samt den 48 Mrd. Euro, die es für die Betreuung gibt. "Wir wollen mehr Aufgaben, nicht weniger", sagt Henneke.

Teil 2: Furcht vor Reform während des Wahlkampfs

  • Aus der FTD vom 20.12.2007
    © 2007 Financial Times Deutschland,
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