Laut Gesetz sind BaFin und Bundesbank gemeinsam für die Stabilität des Finanzsystems zuständig. Die Bundesbank übernimmt die laufende Kontrolle der Finanzinstitute. Ihre Prüfer studieren die Bilanzen, zudem sammeln ihre Statistiker Daten über das Kreditgeschäft.
Die BaFin darf darüber hinaus in das Bankgeschäft eingreifen oder gar Sünder bestrafen. Sie wird tätig, wenn Banken geschlossen oder Vorstände ausgetauscht werden und wenn große Sonderprüfungen nötig sind. Nur bei großen Banken, von denen im Krisenfall eine Gefahr für das Finanzsystem ausgeht, ist die BaFin an der laufenden Prüfung beteiligt. Finanzminister Peer Steinbrück schickt einen Vertreter ins Kontrollgremium der Behörde und redet auf diesem Weg ebenfalls mit.
Wirrwarr in der Aufsicht
Die Zweiteilung der Aufsicht wurde beschlossen, als Steinbrücks Amtsvorgänger Hans Eichel die Bundesaufsichtsämter für Kreditwesen, Versicherungswesen und Wertpapierhandel zur BaFin zusammenführte. Damals gab es Pläne, die Bundesbank komplett aus der Aufsicht herauszudrängen. Die Notenbanker setzen sich dagegen erfolgreich zur Wehr. Nun herrscht Wirrwarr.
Die Aufgabe ist nach Ansicht von Experten zu kompliziert für eine einfache Lösung. Sie loben die Arbeitsteilung sogar, denn die Aufsicht komplett bei der Notenbank anzusiedeln, wäre problematisch. Die Schließung einer Bank oder ihre Rettung durch den Einsatz von Steuergeldern ist eine hochpolitische Entscheidung. Die Bundesbank aber ist wie die Europäische Zentralbank einer direkten demokratischen Kontrolle entzogen.
Die Kontrolle allein bei der BaFin zu lassen wäre ebenfalls nicht praktikabel. Denn die Notenbank ist ohnehin stets mit im Boot. Über ihre Zinsentscheidungen und sonstigen Geschäfte hat sie großen Einfluss auf die Stabilität des Bankenwesens. So haben die Zentralbanken in den vergangenen Wochen mehrere Milliarden in das Finanzsystem gepumpt, um ein Ausbreiten der US-Hypothekenkrise zu verhindern.