Angst im AmtVon Harald Ehren
Der Fall Gerster wird sich erheblich auf die Vergabe von Beratungsaufträgen der öffentlichen Hand an Consultants auswirken. Experten aus der Consultingbranche und auf das Vergaberecht spezialisierte Juristen beobachten eine hohe Sensibilisierung von Behörden, Verwaltungen und Verbänden bei dem Thema. "Die Entscheider in den Behörden werden vorsichtiger", sagt Jan Byok, Rechtsanwalt bei Bird&Bird in Düsseldorf und einer der versiertesten Vergaberechtsexperten in Deutschland. Eine Fülle neuer Vorschriften und Gesetze habe dazu geführt, dass "öffentliche Auftraggeber kaum noch in der Lage sind, rechtssichere Vergabeverfahren durchzuführen". Jeder dritte Auftrag, so schätzen die Experten, hat juristische Mängel. Es drohen teure und aufwändige Gerichtsverfahren.
Die Managementberater fürchten, dass es mit der bisherigen Praxis bald vorbei sein könnte: Bei Projekten im Wert von bis zu 200.000 Euro werden die Aufträge nach einer so genannten freihändigen Vergabe vergeben, bei größeren Summen wird das Verhandlungsverfahren angewendet. In jedem Fall müssen sich die Berater keinem direkten Wettbewerb stellen. Künftig könnten womöglich bei Dutzenden von Beratern Angebote eingeholt werden. Das zöge einen unverhältnismäßigen Verwaltungsaufwand nach sich, kritisiert Thorsten Oltmanns, bei Booz Allen Hamilton für öffentliche Auftraggeber zuständig. Vor allem, wenn von vornherein klar sei, dass nur eine Hand voll Anbieter das Anforderungsprofil der Kunden erfülle.
Kritik an Ausschreibungen regt sich auch bei McKinsey. Deren für den "Public Sector" zuständiger Partner Axel Born bemängelt: "Die Vergabeverfahren der öffentlichen Verwaltungen behandeln den Einkauf von Managementberatung wie den von Einzelteilen zum Bau einer Brücke." Das sei fatal. "Denn das Hauptthema bei der Beratung ist die gründliche und passgenaue Problemformulierung." Das werde durch die Vergabeverfahren überhaupt nicht abgedeckt.
Das Wirtschaftsministerium hat mittlerweile erkannt, dass die deutschen Vergabeordnungen - VOB für Bauberufe, VOL für Lieferaufträge und VOF für freie und Dienstleistungsberufe - zu kompliziert sind. Eine Kommission, zu der unter anderem Hans-Joachim Prieß, Partner bei Freshfields Bruckhaus Deringer, gehört, hat ein Papier vorgestellt, mit dessen Hilfe das hiesige System radikal vereinfacht werden soll. Ein Vorbild ist das österreichische Bundesvergabegesetz, das alles in einer Vorschrift regelt.
Die Aufregung der Unternehmensberater, sich in Zukunft häufiger als bisher Ausschreibungsverfahren unterwerfen zu müssen, hält Prieß für verräterisch: "Viele große Berater wollen sich offenbar keinem diskriminierungsfreien Wettbewerbsverfahren stellen."