FTD.de » Politik » Deutschland » Hartz IV: Eine halbe Stunde pro Fall

Merken   Drucken   09.09.2008, 22:08 Schriftgröße: AAA

Agenda: Hartz IV: Eine halbe Stunde pro Fall

Dossier Urteil, Vergleich, Vertagung - bei Hartz-IV-Verfahren entscheiden die Sozialgerichte im Halbstundentakt. Besonders dramatisch ist die Lage in Berlin, wo jetzt die 50.000. Klage eingereicht wurde. Ein Blick hinter die Zahl. von Maike Rademaker (Berlin)
Michael Kanert ist ein geduldiger Mann. Er lacht gern, er erklärt, er hört zu, obwohl er als Sozialrichter schon seit 13 Jahren menschliches Unglück zu hören und zu sehen bekommt. Aber manchmal platzt sogar ihm der Kragen. Dann wird er deutlich. Wie bei Frau R. "Ihr Verhalten verursacht Kosten", sagt er zu der Frau, die nicht mehr so genau weiß, wann und wo sie welche Klagen und Widersprüche eingereicht hat.
Kanert bleibt leise, aber er bekommt rote Wangen. Und dann erklärt er der Berliner Kunstmalerin sehr genau, wie Gewaltenteilung funktioniert und welche Urteile es bereits zu Hartz IV gibt. "So funktioniert Rechtsprechung", knurrt er zum Schluss. Der Fall von Frau R., die die Höhe ihrer Hartz-IV-Leistungen, besonders aber die Strom- und Warmwasserpauschalen ungerecht findet, wird vertagt. Nächster Fall.
Michael Kanert, Richter am Berliner Sozialgericht, steht zwischen ...   Michael Kanert, Richter am Berliner Sozialgericht, steht zwischen Aktenbergen mit Hartz-IV-Streitfällen
Kanert ist Richter am Sozialgericht Berlin, dem größten in Deutschland. Vier Fälle muss der 45-Jährige allein an diesem Vormittag erörtern. Dass er dabei ruhig bleibt, ist erstaunlich. Denn sein Gericht ist der Brennpunkt einer Entwicklung, die seit dem 1. Januar 2005, dem Geburtstag von Hartz IV, die deutschen Sozialgerichte überrollt. Bundesweit gab es im vergangenen Jahr 99.200 neue Klagen. Allein in Berlin werden es dieses Jahr wohl 21.500. Das heißt Rechtsprechung im Akkord: Urteil, Vergleich, Vertagung im Halbstundentakt. "Das ist keine Flut von Klagen. Denn nach einer Flut kommt Ebbe, und davon ist nichts zu sehen", sagt Kanert.
Klagen wie die von Frau R. sind dabei das kleinste Problem. Was die Richter weit mehr beschäftigt, sind Ungenauigkeiten im Sozialgesetzbuch II, in dem die Regeln für den Umgang mit Hartz IV niedergeschrieben sind. So wird Bedürftigen die Miete zwar erstattet. Aber es ist nicht festgelegt, wie groß die Wohnung sein darf und wie teuer. Das sorgt für Zwist: Jede fünfte Klage in Berlin richtet sich dagegen, wie die Kosten berechnet werden.
Ein weiterer Konfliktpunkt ist die Art und Weise, wie sonstiges Einkommen auf Hartz IV angerechnet wird - die Klagen dagegen machen in Berlin 16 Prozent aller Streitfälle aus. Hinzu kommen Rechenfehler von Sachbearbeitern in den überlaufenen Jobcentern, die manchmal zu viel und manchmal zu wenig Hilfe überweisen.
Der Arbeitslose Mario H. etwa hat die Höhe seiner Miete völlig korrekt angegeben: 107,28 Euro zahlte der Hartz-IV-Empfänger 2005 netto kalt und 51,13 Euro Nebenkosten. Ein Sachbearbeiter des Jobcenters aber rechnete falsch, und dem Berliner wurden die Nebenkosten mehr als ein Jahr lang doppelt überwiesen. H. schwieg und kassierte. Als die Behörde den Fehler bemerkte und das Geld zurückforderte, kam es zur Klage.

Teil 2: Kampf um wenige Cent

  • Aus der FTD vom 10.09.2008
    © 2008 Financial Times Deutschland,
Jetzt bewerten
Bookmarken   Drucken   Senden   Leserbrief schreiben   Fehler melden  

Den Parameter für die jeweilige Rubrik anpassen: @videoList
  • Pläne zur Einlagensicherung: Für die Kanzlerin ein Angebot zur Güte

    Die Bundeskanzlerin lehnt Eurobonds kategorisch ab. Vielleicht könnte sie den Plänen zu einer europäischen Einlagensicherung eher zustimmen? Das Vertrauen in die Banken würde steigen. mehr

  •  
  • blättern
Tweets von FTD.de Politik-News

Weitere Tweets von FTD.de

  26.05. Der Test zu Pfingsten Kennen Sie sich mit Feiertagen aus?

Wann gilt ein bundesweites Tanzverbot? Existiert ein offizieller Vatertag? In Deutschland gibt es viele gesetzliche und kirchliche Feiertage: Was wissen Sie darüber?

An welchem Feiertag gilt ein gesetzliches Tanzverbot in Deutschland?

Der Test zu Pfingsten: Kennen Sie sich mit Feiertagen aus?

Alle Tests

FTD-Wirtschaftswunder Weitere FTD-Blogs

alle FTD-Blogs

Newsletter:   Newsletter: Eilmeldungen Politik

Ob Regierungsauflösung oder Umfragehoch für die Linkspartei - erfahren Sie wichtige Politik-Nachrichten, sobald sie uns erreichen.

Beispiel   |   Datenschutz
 



EUROPA

mehr Europa

INTERNATIONAL

mehr International

KONJUNKTUR

mehr Konjunktur

 
© 1999 - 2012 Financial Times Deutschland
Aktuelle Nachrichten über Wirtschaft, Politik, Finanzen und Börsen

Börsen- und Finanzmarktdaten:
Bereitstellung der Kurs- und Marktinformationen erfolgt durch die Interactive Data Managed Solutions AG. Es wird keine Haftung für die Richtigkeit der Angaben übernommen!

Über FTD.de | Impressum | Datenschutz | Disclaimer | Mediadaten | E-Mail an FTD | Sitemap | Hilfe | Archiv
Mit ICRA gekennzeichnet

VW | Siemens | Apple | Gold | MBA | Business English | IQ-Test | Gehaltsrechner | Festgeld-Vergleich | Erbschaftssteuer
G+J Glossar
Partner-Angebote