Michael Kanert, Richter am Berliner Sozialgericht, steht zwischen Aktenbergen mit Hartz-IV-Streitfällen
Kanert ist Richter am Sozialgericht Berlin, dem größten in Deutschland. Vier Fälle muss der 45-Jährige allein an diesem Vormittag erörtern. Dass er dabei ruhig bleibt, ist erstaunlich. Denn sein Gericht ist der Brennpunkt einer Entwicklung, die seit dem 1. Januar 2005, dem Geburtstag von Hartz IV, die deutschen Sozialgerichte überrollt. Bundesweit gab es im vergangenen Jahr 99.200 neue Klagen. Allein in Berlin werden es dieses Jahr wohl 21.500. Das heißt Rechtsprechung im Akkord: Urteil, Vergleich, Vertagung im Halbstundentakt. "Das ist keine Flut von Klagen. Denn nach einer Flut kommt Ebbe, und davon ist nichts zu sehen", sagt Kanert.
Klagen wie die von Frau R. sind dabei das kleinste Problem. Was die Richter weit mehr beschäftigt, sind Ungenauigkeiten im Sozialgesetzbuch II, in dem die Regeln für den Umgang mit Hartz IV niedergeschrieben sind. So wird Bedürftigen die Miete zwar erstattet. Aber es ist nicht festgelegt, wie groß die Wohnung sein darf und wie teuer. Das sorgt für Zwist: Jede fünfte Klage in Berlin richtet sich dagegen, wie die Kosten berechnet werden.
Ein weiterer Konfliktpunkt ist die Art und Weise, wie sonstiges Einkommen auf Hartz IV angerechnet wird - die Klagen dagegen machen in Berlin 16 Prozent aller Streitfälle aus. Hinzu kommen Rechenfehler von Sachbearbeitern in den überlaufenen Jobcentern, die manchmal zu viel und manchmal zu wenig Hilfe überweisen.
Der Arbeitslose Mario H. etwa hat die Höhe seiner Miete völlig korrekt angegeben: 107,28 Euro zahlte der Hartz-IV-Empfänger 2005 netto kalt und 51,13 Euro Nebenkosten. Ein Sachbearbeiter des Jobcenters aber rechnete falsch, und dem Berliner wurden die Nebenkosten mehr als ein Jahr lang doppelt überwiesen. H. schwieg und kassierte. Als die Behörde den Fehler bemerkte und das Geld zurückforderte, kam es zur Klage.