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Merken   Drucken   04.01.2012, 21:00 Schriftgröße: AAA

Altersvorsorge für Selbstständige: Wie Selbstständige für das Alter vorsorgen sollen  

Premium Gar nicht oder gesetzlich, und wie viel Vorsorge muss es denn sein? Die Politik will die Unternehmer bei der Rentenvorsorge in die Pflicht nehmen.
von Berlin

Nicht nur die Rente mit 67 ist umstritten, sondern auch die neuen Pläne, mit denen Selbstständige gegen Altersarmut abgesichert werden sollen. Die CSU fordert auf ihrer Klausurtagung, dass es eine Pflichtversicherung für die Selbstständigen geben muss - allerdings sollen sie frei wählen können, wie die Absicherung aussieht. Arbeitsministerin Ursula von der Leyen (CDU) regt an, die Selbstständigen in der gesetzlichen Rentenversicherung zwangsweise zu versichern - wogegen sich die Kammern mit aller Kraft wehren. Die FTD erklärt, um welche Gruppen es geht, und welche Argumente für welche Modelle sprechen.

Insgesamt gibt es laut Sachverständigenrat rund 4,54 Millionen Selbstständige - vom Arzt bis zum selbstständigen Lehrer oder Handwerker. Rund 2,4 Millionen von ihnen sind Solo-Selbstständige - sie beschäftigen keine Mitarbeiter. Nicht alle wären allerdings von einer Neuregelung betroffen, denn es gibt bereits verschiedene Vorsorgemodelle. So sind bestimmte Berufsgruppen wie selbstständige Lehrer, Hebammen oder Handwerker und Selbstständige mit nur einem Auftraggeber bereits in der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversichert. Für viele andere Kammerberufe existieren eigene Vorsorgesysteme, wie bei Architekten, Ärzten, Rechtsanwälten oder Wirtschaftsprüfern. Trotzdem sind, so der Sachverständigenrat, insgesamt nur 25 Prozent abgesichert.

Die Zahl der Selbstständigen ist in den vergangenen Jahren kräftig gestiegen und zwar vor allem die der Solo-Unternehmer. Letztere verdienen häufig nicht viel, und gelten damit als besonders gefährdet, in Altersarmut zu geraten. Wer nicht vorsorgt, kann sich schließlich auf die staatliche Grundsicherung verlassen: Arme Alte erhalten auf diesem Weg inklusive der Miete bis zu 680 Euro im Monat - steuerfinanziert. Derzeit bekommen rund 750.000 Menschen die Grundsicherung. Rund die Hälfte davon sind in das Auffangnetz gerutscht, weil sie vorher krank geworden sind. Beim Rest ist offenbar unklar, wie viele vorher selbstständig waren.

Die FDP als Vertreterin der freien Berufe will weitere Belastungen vermeiden und sieht keinen Handlungsbedarf. Die CDU debattiert eine Pflichtversicherung in der gesetzlichen Rentenversicherung. Es müsste, so ein Vorschlag, solange eingezahlt werden, bis der Rentenanspruch die Höhe der Grundsicherung von rund 680 Euro pro Monat erreicht. Das allerdings kann dauern: Ein sozialversicherungspflichtiger Arbeitnehmer mit Durchschnittseinkommen erwirbt pro Jahr einen Anspruch von rund 27,47 Euro - ein Selbstständiger mit einem ähnlichen Einkommen müsste also etwa 25 Jahre einzahlen. Wer eine andere gesetzlich zugelassene Vorsorge hat, könnte sich nach diesem Modell befreien lassen - es müsste allerdings eine sein, die monatliche Auszahlungen vorsieht.

In einer Variante würde das Finanzamt überprüfen, ob privat vorgesorgt wird und Selbstständige nur dann bei der Rentenversicherung melden, wenn das nicht der Fall ist. Die Deutsche Rentenversicherung befürwortet die Aufnahme von Selbstständigen. Ihr brächte das mehr Beitragszahler, später allerdings auch mehr Rentner.

Die CSU bevorzugt, dass die Unternehmer zur Vorsorge verpflichtet sind, sich aber die Form selber aussuchen können. Voraussetzung sei, dass sie später das Geld als Rente erhalten und der Anspruch auf Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung "wirksam ausgeschlossen wird".

Der Deutsche Industrie- und Handelskammertag (DIHK) hat sich bereits gegen Pläne für eine Pflichtvorsorge gewehrt. Sein Argument: Es gibt keinen Handlungsbedarf, weil nicht feststeht, wie viele der Selbstständigen überhaupt von Altersarmut bedroht sein werden. Der DIHK schätzt, dass viele nebenberufliche Unternehmer bereits über den Hauptberuf abgesichert sind, und insgesamt weit mehr vorgesorgt wird als bisher geschätzt.

Stattdessen, so die Kammern, solle die Politik lieber die private Vorsorge stärken, indem zum Beispiel Unternehmer zur Riesterrente zugelassen werden. Sollte das nicht reichen, soll allenfalls eine Pflichtvorsorge außerhalb der gesetzlichen Rentenversicherung eingerichtet werden, mit freier Wahl zwischen Produkten wie Lebensversicherungen oder Riesterrenten. Die Bundesvereinigung der Arbeitgeberverbände begrüßt ebenfalls eine Pflicht mit freier Auswahl.

  • Aus der FTD vom 05.01.2012
    © 2012 Financial Times Deutschland
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