In einer Umfrage der FTD beklagten sie sich ebenso wie der Bundesverband der Deutschen Industrie vor allem über den hohen bürokratischen Aufwand und Eingriffe in unternehmerische Abläufe. "Wir hoffen sehr, dass sich die neuen Regeln in der täglichen Arbeit weniger krass auswirken, als es auf den ersten Blick aussieht", sagte ein VW -Sprecher. "Das Gesetz ist in manchen Bereichen schwammig gefasst", kritisierte auch der Sprecher des Deutschen Aktieninstituts, Franz-Josef Leven.
Das neue Gesetz, das Anleger vor Nachteilen durch Insiderhandel schützen soll, ist zwar bereits seit einigen Wochen in Kraft. Viele Unternehmen wurden sich seiner Tragweite aber erst bewusst, als die Finanzaufsicht BaFin Ende des Jahres einen Leitfaden für die konkrete Umsetzung veröffentlichte. Am Freitag endet die Frist, in der die Unternehmen dazu Stellung nehmen können. Ende Januar soll das Thema dann in einer Anhörung bei der BaFin abschließend diskutiert werden.
Eine BaFin-Sprecherin machte den Unternehmen am Mittwoch allerdings wenig Hoffnung auf gravierende Änderungen zu ihren Gunsten. "Wir können nur dort flexibel sein, wo es die Gesetzeslage erlaubt", sagte sie der FTD.
Das Gesetz weitet den Bereich, der unter das Verbot des so genannten Insiderhandels fällt, deutlich aus. Zwar war es schon vorher verboten, kursrelevante Informationen vor ihrer Veröffentlichung weiterzugeben. Die neuen Vorschriften gehen jedoch weit darüber hinaus. So sind börsennotierte Unternehmen zum Beispiel dazu verpflichtet, ein Insiderverzeichnis zu führen.
Als Insider gelten unter anderem Aufsichtsräte, Anwälte und Unternehmensberater, aber auch Sekretärinnen, die Zugang zu den Informationen haben. In manchen Unternehmen seien das "mehrere Hundert" Personen, heißt es in einem großen Konzern. Genau Buch geführt werden muss auch darüber, wer wann welche Informationen an einen Nicht-Insider weitergegeben hat.
"Diese Pflichten ziehen administrativen Aufwand nach sich, der natürlich auch mit zusätzlichen Kosten verbunden ist", heißt es beim Handelskonzern Metro. Laut der neuen Regeln kann beispielsweise ein Aufsichtsrat dafür haftbar gemacht werden, wenn eine Reinigungskraft eine versehentlich nicht weggeschlossene Aktennotiz findet. Er muss dann mit einer Geldbuße von bis zu 200.000 Euro rechnen.
Auf Grund der drohenden Strafen sehen sich viele Unternehmen nach eigener Aussage gezwungen, die internen Informationsströme möglichst umfassend zu kontrollieren: "Aufsichtsräte müssen in unserem Unternehmen nicht nur Ehepartner angeben, sondern auch die Personen, mit denen sie wirklich zusammen sind", sagt der Chef eines Dax -Konzerns.
Betroffen ist auch die Pressearbeit. "Wir können in Interviews überhaupt nichts Relevantes mehr sagen", klagt ein Konzernlenker. Alle Zitate müssten zudem vom Justiziar abgesegnet werden.
DaimlerChrysler hat in Folge der neuen Regeln bereits seine Finanzkommunikation umgestellt. Statt wie bisher die Geschäftszahlen zunächst für den Gesamtkonzern und dann für die einzelnen Sparten zu veröffentlichen, werden sie ab diesem Jahr auf einen Schlag mitgeteilt. Metro moniert, dass die neuen Vorschriften den Vorstand zwingen könnten, Entscheidungen sofort per Ad-hoc-Mitteilung bekannt zu geben - selbst wenn der Aufsichtsrat noch gar nicht zugestimmt hat.
Entgegen den Vorstellungen der Politik könnte das Gesetz aber auch dazu führen, dass die Informationen eingeschränkt werden. So können Unternehmen künftig Mitarbeiter, die unliebsame Informationen nach außen tragen, leichter zum Schweigen bringen: "Wer in Zukunft etwas ausplaudert", so der Manager eines Konzerns, "muss mit einem horrenden Bußgeld rechnen."
EU-Recht Der deutsche Gesetzgeber musste im vergangenen Jahr eine EU-Richtlinie umsetzen. Danach müssen unter anderem Personen in ein Verzeichnis aufgenommen werden, sobald sie die Möglichkeit hatten, Insiderinformationen zu bekommen.
Nationales RechtDas Anlegerschutzverbesserungsgesetz ist Ende Oktober 2004 in Kraft getreten. Es ist Teil des Zehn-Punkte-Programms der Bundesregierung für besseren Anlegerschutz.
LeitfadenDie BaFin stellte Mitte Dezember einen Entwurf für die Durchführung des Gesetzes vor.