Anti-Terror-Gesetze:Friedrich hält FDP-Forderungen für Sicherheitsrisiko
Exklusiv
Der Koalitionsstreit über die Verlängerung der Anti-Terror-Gesetze geht in eine neue Runde. Für den Innenminister gefährdet die FDP die Sicherheit, wenn sie Auskunftsrechte streichen will. Die Düsseldorfer Terrorzelle sei dank der Vorratsdatenspeicherung aufgeflogen.
von Thomas SteinmannBerlin
Die von der FDP abgelehnte Verlängerung der Auskunftsrechte für die Geheimdienste stellt nach Ansicht des Bundesinnenministeriums ein Sicherheitsrisiko dar. In einem internen Papier, das der FTD vorliegt, kommen die Sicherheitsexperten von Innenminister Hans-Peter Friedrich (CSU) zu der Bewertung, dass die Befugnisse der Anti-Terror-Gesetze bei der Zerschlagung der Düsseldorfer Terrorzelle Ende April eine entscheidende Rolle gespielt hätten.
Festnahme in Nordrhein-Westfalen: In Düsseldorf flog eine Terrorzelle auf
Die von der früheren rot-grünen Bundesregierung eingeführten Anti-Terror-Gesetze gewähren Geheimdiensten weitgehende Auskunftsrechte. So können sie beispielsweise bei Banken, Fluglinien und Telekommunikationsfirmen Informationen über Verdächtige abfragen. Da die Gesetze zeitlich befristet sind, dringt die Union auf eine Verlängerung. Die FDP fordert dagegen eine Einschränkung der Informationsrechte. Fluglinien und Finanzinstitute sollen nicht mehr auskunftspflichtig sein. Bisher ist keine Einigung in dem Streit in Sicht.
CSU-Mann Friedrich versucht anhand des vereitelten Anschlags in Düsseldorf zu beweisen, dass die Gesetze sinnvoll sind. Nur durch die Maßnahmen des Bundesamtes für Verfassungsschutz "insbesondere" nach den Anti-Terror-Gesetzen - in Verbindung mit den damals noch gespeicherten Verbindungsdaten nach der Vorratsdatenspeicherung - "konnten hinreichende Hinweise gewonnen werden, die in das islamistische Personengeflecht" führten, heißt es in dem Papier. Auf diese Weise sei es gelungen, einen mutmaßlich bevorstehenden Anschlag in Deutschland zu verhindern.
Genutzt hat der Verfassungsschutz dem Vermerk zufolge insbesondere die Auskunftsrechte zu Flug- und Bankdaten, um das Netzwerk und seine Finanzbeziehungen aufzuklären. So hätten die Ermittler Auskunftsersuchen "im einstelligen Bereich" an Fluggesellschaften gestellt, um Reisebewegungen der Verdächtigen nachzugehen. "Wo Auskünfte erteilt wurden, brachten sie mehrmals Erkenntnisse, die zur Erhellung des Gesamtkomplexes beigetragen haben", heißt es.
Darüber hinaus habe es Auskunftsersuchen "im unteren einstelligen Bereich" an Banken gegeben. Diese hätten "Finanzkontakte nach Pakistan" belegt und "insbesondere Erkenntnisse zu den Empfängern und somit auch einen weiteren Ansatzpunkt zur Aufklärung eines möglichen Finanznetzwerkes" gebracht.
Gebrauch gemacht hat der Verfassungsschutz dem Papier zufolge auch von Auskunftsrechten zu Telefonverkehrsdaten und der Zuordnung von Mobilfunknummern. Diese hätten zur Erhellung des islamistischen Netzwerkes eine wichtige Rolle gespielt - seien allerdings dadurch behindert worden, dass die Telekommunikationsunternehmen die Verbindungsdaten nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur Vorratsdatenspeicherung allenfalls einige Tage aufbewahren.
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