Rollstuhlfahrer bei der Arbeit: Viele deutsche Firmen zahlen lieber eine Ausgleichsabgabe
Bisher verlässt sich die Bundesregierung vor allem auf eine gesetzliche Pflicht für Arbeitgeber, Arbeitsplätze für Menschen mit Behinderung zu schaffen. Hat ein Unternehmen mehr als 20 Beschäftigte, muss es fünf Prozent der Stellen an Menschen mit Schwerbehinderung vergeben. Wird die Quote nicht erfüllt, fordert der Staat eine sogenannte Ausgleichsabgabe. Ein unbesetzter Pflichtplatz kann ein Unternehmen bis zu 3000 Euro im Jahr kosten.
Genau diese Möglichkeit nutzt ein Großteil der deutschen Firmen. Rund 65 Prozent der privaten Arbeitgeber zahlen lieber einen jährlichen Betrag, als die vorgeschriebene Anzahl von Arbeitsplätzen für Behinderte zu erfüllen. Dieser Zustand hat sich seit dem Jahr 2003 nicht verändert.
Der Behinderten-Beauftragte Hüppe findet diese Zahl "erschreckend hoch". Martin Georgi, Vorstand von Aktion Mensch, drückt sich noch drastischer aus: Er kritisiert die Haltung von vielen deutschen Unternehmen, "sich in gewisser Weise freizukaufen". Er vergleicht die Entscheidung für eine Ausgleichsabgabe mit einem Falschparker, der sein Auto bewusst ins Parkverbot stellt und die Strafe in Kauf nimmt.
Die beiden Behinderten-Vertreter weisen zudem darauf hin, dass viele Unternehmen die geforderte Ausgleichsabgabe senken, indem sie Aufträge an Behindertenwerkstätten vergeben. Die so entstandenen Lohnkosten können auf die Ausgleichsabgabe angerechnet werden.