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Merken   Drucken   18.09.2009, 18:30 Schriftgröße: AAA

Arbeitsrecht: Bäcker gewinnt Brötchenprozess  

Wieder ein Fall von Kündigung wegen einer Bagatelle: Ein Bäcker soll seinem Arbeitgeber Brotaufstrich im Wert von wenigen Cent gestohlen haben. Die Richter urteilen klar: Es gibt keine Entlassung - und auch keine Revision.
Das Brötchen hatte der Bäcker gekauft - den Aufstrich im Wert von vermutlich unter 10 Cent aber angeblich gestohlen: Die fristlose Kündigung des Mannes im westfälischen Bergkamen wegen dieses Vorfalls ist am Freitag auch in zweiter Instanz aufgehoben worden. Selbst wenn der 26-Jährige sein Brötchen nur aus Hunger mit dem Belag bestrichen hätte, wäre eine fristlose Kündigung unverhältnismäßig, entschied das Landesarbeitsgericht Hamm. Bei dem Belag habe es sich um eine "äußerst geringwertige Sache" gehandelt. Ob es tatsächlich einen Diebstahl gab, konnte auch die zweite Instanz nicht aufklären.
Der Bäcker hatte vor genau einem Jahr, am 18. September, an seinem Arbeitsplatz ein gekauftes Brötchen mit einem sogenannten Hirtenfladenbelag gegessen - um ihn abzuschmecken, wie er sagt. Sein Arbeitgeber, eine Bäckereikette mit knapp 350 Beschäftigten, warf ihm daraufhin Diebstahl vor und entließ ihn fristlos. Zu Unrecht, befand auch die zweite Instanz. Revision wurde nicht zugelassen (Az. 13 Sa 640/09).
Bereits im März war die Kette aus formalen Gründen vor dem Arbeitsgericht Dortmund unterlegen und musste den Bäcker und Betriebsrat weiterbeschäftigen. Der Prozess um den Mini-Diebstahl am Arbeitsplatz hatte seinerzeit bundesweit Aufsehen erregt.
Der 26-jährige Benjamin Lassak war nach dem ersten Urteil weiter für die Kette tätig. "Ich arbeite da gerne", sagte er in der Verhandlung. Der Arbeitgeberanwalt hatte zuvor gesagt, dass das Vertrauensverhältnis zerstört sei und die Firmenleitung eine Trennung wünsche. Nach dem Urteil äußerte sich Lassak erleichtert und bekräftigte sein Vorhaben, weiter bei der Bäckereikette zu arbeiten.
  • dpa, 18.09.2009
    © 2009 Financial Times Deutschland,
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